Hansa Treuhand Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG – HS Bach ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der Schifffahrts- Gesellschaft „HS BACH“ mbH & Co.KG, c/o Naves Corporate Finance GmbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe (AG Hamburg, HRA 104717), vertreten durch die Verwaltung Schifffahrts- Gesellschaft „HS BACH“ mbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch Dr. Thomas Bister-Füsser, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, c/o White & Case, Valentinskamp/EMPORIO 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040 808136 400, Fax: 040 808136250 (AG Lüneburg; Az.: 46 IN 41/16).

Gründung:

Die KG wurde 1983 gegründet. Das Unternehmen hat im Laufe seiner Geschichte die Geschäftsbereiche in Bezug auf Schiffe wesentlich ausgebaut. Unter anderem wurde 1987 zusammen mit dem Reeder Frank Leonhardt die Leonhardt & Blumberg Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegründet, sodass die Bereederung ebenfalls unter dem Dach der Treuhand geführt wird. Ebenso ging es 2000 mit dem Bereich Chartering. Die vielen Umstrukturierungen und Zukäufe der Treuhand führten im Jahr 2006 zur Gründung der Hansa Treuhand Holding AG (Hans Treuhand-Gruppe). Die Hansa Treuhand-Gruppe vereint seit dem die Segmente Reederei, Touristik, Schiffbau sowie Emission und Consulting.Das MS HS Bach ist eines von zwei 3.586- TEU- Schiffen des HAT- Twinfonds, der 2008 vertrieben wurde. Hansa forderte 2013 einen Teil der Auszahlungen zurück: 12 von 17%, auf einen Rettungsversuch fürs das MS HS Bach entfielen 8,5%.Hansa Treuhand verlor im Februar 2016 in Karlsruhe mit der Klage auf Rechtmäßigkeit der Ausschüttungsrückforderungen auf Basis der Gesellschafterverträge(Az.: II ZR 348/14). Der BGH erklärte die Rückforderungen für unrechtmäßig, mit der Begründung, dass die Rückforderung von Ausschüttungen nur über eine eindeutige Regelung im Gesellschaftsvertrag zulässig sei. Nach § 172 Abs. 4 HGB bleibt die Haftung des Kommanditisten nur gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft bestehen, aber nicht gegenüber der Gesellschaft selbst. Demnach kann sich die Rückforderung von Ausschüttungen der Gesellschaft nur kraft Gesetzes oder vertraglichen Bestimmungen ergeben.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 werden Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 17.623.309,48 ausgewiesen. Davon 47.480,76 Euro gegenüber Gesellschaftern. Zur Absicherung von Zinsrisiken wurden von variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von USD 21,2 Mio. Teilbeträge in Höhe von USD 3,3 Mio., USD 4,0 Mio. und USD 5,0 Mio. jeweils mit einem Zinsswap gleicher Laufzeit und mit gleichem Nominalbetrag zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Der variable Zinssatz der zu bedienenden Verbindlichkeiten entspricht dabei stets dem Zinssatz der als Ertrag vereinnahmten variablen Zinsen aus dem Swapgeschäft, so dass deren Festzinskomponenten den eigentlichen Zinsaufwand der Verbindlichkeiten darstellen. Insoweit besteht über die gesamte Laufzeit dieser Verbindlichkeiten kein Zinsrisiko.In 2014 konnte eine Quartalstilgung geleistet werden, drei Quartalstilgungen wurden gestundet. Damit die Gesellschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen konnte, hat die Gesellschaft die als unverzinsliche Darlehen gewährten Liquiditätsausschüttungen i. H. v. insgesamt 17 % in 2013 gekündigt. Ein Teilbetrag i. H. v. T€ 1.242 (6 %) wurde in 2013 zurückgefordert. In 2014 wurde der restliche Teilbetrag i. H. v. T€ 2.277 (11 %) zurückgefordert. Für 2015 ist geplant die Jahrespflichttilgung auszusetzen, in 2016 sind Tilgungen in Höhe von TUSD 1.800 geplant. Ende 2016 wäre ein Tilgungsrückstand von TUSD 4.856 erreicht, der durch den Darlehensvertrag abgedeckt ist.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Innere Lauenstraße 2

02625 Bautzen

Tel.: 03591 / 2996-133

Fax: 03591 / 2996-144

Mail: info@rechtsanwalt-reime.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück