Hansa Treuhand - „MS REINBEK“ ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuell:
Unter dem Geschäftszeichen 8 IN 212/16 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reederei MS "Reinbek" GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Verwaltungsgesellschaft MS "Reinbek" mbH, Raboisen 38, 20095 Hamburg, vertr. d.d. GF Peter Rieck, Buchtallee 19, 21465 Reinbek, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg zu HRA 99369, wegen Zahlungsunfähigkeit gem. §§ 2, 3, 11, 16 ff., 27, 32 InsO eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird gem. § 27 InsO ernannt: Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Gründung:
Die MS Reinbek mit 16.000 tdw/ 1.600 TEU ist ein Vollcontainerschiff der höchsten Eisklasse. Das Vollcontainerschiff MS "REINBEK", das am 10. März 2005 von der Gesellschaft übernommen wurde, wurde im Jahr 2005 gebaut. Es gehört zur Hansa Treuhand Gruppe, Hansa Shipping.
Hansa Shipping wurde im Jahr 1997 gegründet und arbeitet im Bereich Schiffsmanagement innerhalb der Unternehmensgruppe Hansa Treuhand, einem Initiator geschlossener Schiffsfonds. Heute betreut das Unternehmen, das seinen Sitz im Gebäude des ehemaligen Hotel Prem an der Alster hat, circa 35 Containerschiffe mit Ladekapazitäten zwischen 1.350 TEU und 6.500 TEU im Vollmanagement. Im Herbst 2016 geriet die Reederei aufgrund mehrerer insolventen Schifffahrtsgesellschaften in finanzielle Schieflage. Die Anzahl der Schiffe soll durch Verkäufe und Verschrottung älterer Tonnage verringert werden.
Wie die THB berichtet, verabschiedet sich Reeder Hermann Ebel mit seiner Hansa Treuhand-Gruppe aus dem Emissionsgeschäft für Kapitalanlagen.
„Bedingt durch die Marktentwicklung, die seit einigen Jahren keine Platzierung von Fonds im Schifffahrtssektor und keine Flugzeugfinanzierungen mehr zulässt, wird die Hansa Treuhand diesen Geschäftsbereich einstellen“, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Der notwendige Personalabbau sei eingeleitet worden, die Betreuung der Bestandsfonds jedoch nicht beeinträchtigt.
Tags zuvor hatte die Hermann Ebel Schiffahrts Holding Insolvenz angemeldet. Die Gesellschaft zählt zwar nicht zur Hansa Treuhand Gruppe und agiert eigenständig, teilt das Unternehmen auf THB-Nachfrage mit. Sie enthält jedoch die Anteile Ebels an Schiffen, die wiederum von Hansa Treuhand bereedert werden. Unter diesen Frachtern, die nicht aus Publikumsfonds stammen, gab es jetzt ebenfalls Insolvenzen. Betroffen sind die Einheiten „HS Baffin“, „HS Everest“, „HS Haydn“, „HS Rossini“, „HS Wagner“ und „Marco Polo“. Neben diesen Schiffen sind aus den Reihen der Hansa-Treuhand-Flotte nach THB-Recherchen 16 weitere Frachter von Insolvenzen betroffen.
Wegen der angespannten Marktsituation in der Containerschifffahrt wird sich die von der Hansa Shipping betreute Flotte von ursprünglich mehr als 50 Schiffen durch Verkäufe in absehbarer Zeit voraussichtlich halbieren. „Durch jetzt eingeleitete Personal- und Kostenanpassungen ist das Reedereigeschäft zukunftssicher aufgestellt“, so das Unternehmen. Das Kreuzfahrt-Segment mit Sea Cloud Cruises sei von den Maßnahmen nicht betroffen, ebenso wenig die Schiffsmakler Hansa Chartering und United Maritime Brokers.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2015 bestehen 9.354.369 € nicht durch Vermögenseilagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen der Kommanditisten. Verlustsonderkonten der Kommanditisten wissen einen negativ Betrag iHv 22.345.870 € aus. In Höhe von 15.336.713 € bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2015 mit TEUR 7.862 bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung hat mit den finanzierenden Banken für den Zeitraum bis zum 14. März 2017 die Finanzierung neu verhandelt. Hierin sind insbesondere weitere Tilgungen sowie die Aufrechterhaltung der Kontokorrentkreditlinie geregelt. Für die Zeit danach sind Anschlussvereinbarungen mit den Banken zu treffen. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass entsprechende Verhandlungen zu einem positiven Abschluss gebracht werden können.
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft geht die Geschäftsführung daher davon aus, dass in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gegeben ist. Aufgrund dessen erfolgt die Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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