Hansa Treuhand- MS Glory insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuell:
Über das Vermögen der Schifffahrts- Gesellschaft MS „GLORY“ mbH & Co. KG, Willinghusener Straße 5 b, 22113 Oststeinbek (AG Lübeck, HRA 7822), vertreten durch die Verwaltungs Schifffahrts- Gesellschaft MS „GLORY“ mbH, Willinghusener Weg 5 b, 22113 Oststeinbek, vertreten durch Dr. Thomas Bister-Füsser, Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist am das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tobias Brinkmann, Kanzlei Brinkmann & Partner, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040/226677, Fax: 040/22667888 (AG Lüneburg; Az.: 56 IN 23/16).
Gründung:
Die KG wurde 1983 gegründet. Das Unternehmen hat im Laufe seiner Geschichte die Geschäftsbereiche im Bezug auf Schiffe wesentlich ausgebaut. Unter anderem wurde 1987 zusammen mit dem Reeder Frank Leonhardt die Leonhardt & Blumberg Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG gegründet, sodass die Bereederung ebenfalls unter dem Dach der Treuhand geführt wird. Ebenso ging es 2000 mit dem Bereich Chartering. Die vielen Umstrukturierungen und Zukäufe der Treuhand führten im Jahr 2006 zur Gründung der Hansa Treuhand Holding AG (Hans Treuhand-Gruppe). Die Hansa Treuhand-Gruppe vereint seit dem die Segmente Reederei, Touristik, Schiffbau sowie Emission und Consulting.Die MS Glory, ein 2.078 TEU- Schiff, wurde 1995 zur Beteiligung angeboten. Das Gesamtvolumen der drei Schiffsfonds der Hansa Treuhand Gruppe (MS Glory, MS Primus, MS Hansa Constitution) beläuft sich auf rund 67 Millionen Euro. Anleger konnten sich mit mindestens 15.000 Euro beteiligen und sollten im Gegenzug dien prospektierten Ausschüttungen erhalten. Nach Angaben des Branchendienstes shippress.de wurden die 1996 und 1997 gebauten Containerschiffe von Publikumsfonds finanziert. Die Gesamtvolumina der Fonds beliefen sich ursprünglich auf jeweils 31,4 Millionen Euro bei "Glory" und "Primus" und auf 35,8 Millionen Euro bei "Hansa Constitution". Im Jahr 2012 haben die Anleger in allen drei Fonds Nachschüsse geleistet, um sie wirtschaftlich am Leben zu halten.Für die MS Glory lag ein kürzlich gefasster Verkaufsbeschluss vor, welcher vor Anmeldung des Insolvenzverfahrens nicht mehr zur Umsetzung kam.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12. 2015 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt Euro 6.522.012,37. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Durch den starken Kursabfall der Schweizer Franken zum Euro in 2015 wird ein hoher Kursverlust für das MS "Glory" entstehen. Das SFR-Darlehen wurde am 24.03.2015 in USD umgewandelt zum Kurs von USD 0,9415. Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 wurde im Juli 2014 hat die Berenberg Bank einen Betriebsmittelkredit i. H. v. T€ 1.250 zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung der Liquidität hatte die Gesellschaft die als unverzinsliche Darlehen gewährten Liquiditätsausschüttungen i. H. v. insgesamt 65 % in 2012 gekündigt und einen Teilbetrag i. H. v. T€ 632 (4 %) zurückgefordert. Davon sind per 31. Dezember 2014 noch T€ 77 ausstehend. In Höhe von T€ 8.857 wurde eine Forderung bilanziert. Der nicht zurückgeforderte Betrag wurde abgezinst.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
- kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
- keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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