Hansa Treuhand – MS Eilbek ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuell:
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Reederei MS "Eilbek" GmbH & Co. KG, vertr.d.d. Verwaltungsgesellschaft MS "Eilbek" mbH, Raboisen 38, 20095 Hamburg, vertr.d.d. GF Peter Rieck, Buchtallee 19, 21465 Reinbek, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg zu HRA 99368 wird wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren gem. §§ 2, 3, 11, 16 ff., 27, 32 InsO eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird gem. § 27 InsO ernannt Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.
Gründung:
Bei der MS Eilbek handelt es sich um ein Vollcontainerschiff der höchsten Eisklasse mit 16.000 tdw/ 1.600 TEU aus dem Jahr 2005.
Im Fondsprospekt des Jahres 2011 heißt es: „Seit Dezember 2010 fuhr das MS "Eilbek" zu USD 12.000 pro Tag bei Unifeeder A/S, Aarhus. In direktem Anschluss, d. h. mit Wirkung vom 1. März 2012 und ohne Warte- und Ballastkosten, wurde die Beschäftigung bei Unifeeder für fünf (Minimum) bis sieben Monate (Maximum) zu USD 8.950 pro Tag verlängert. Der aus insgesamt vier Schwesterschiffen bestehende Einnahmepool erzielte im Jahr 2011 eine Nettopoolrate von USD 11.026 pro Tag, da für die drei Schwesterschiffe ebenfalls über nahezu das vollständige Jahr 2011 Beschäftigungen zu USD 12.000 pro Tag vereinbart wurden. Im Vergleich zum Jahr 2010 hat sich die Poolrate mehr als verdoppelt. Dennoch liegen diese Einnahmen unter der Break-even- Rate (Erbringung des Kapitaldienstes und der Schiffsbetriebskosten) von rund USD 15.000 pro Tag. Die Charterraten der Container flotte sind nach Angaben von Alphaliner im Verlauf des vergangenen Jahres, vor allem wegen eines sehr starken Rückgangs während der zweiten Hälfte, um insgesamt 39 % gesunken. Dennoch lagen die Raten – dank eines soliden ersten Halbjahres – zumindest im durchschnittlichen Endergebnis um 25 % höher als 2010. Durch Liquiditätshilfen konnten die planmäßigen Tilgungen auf das Schiffshypothekendarlehen erbracht werden. Mittelfristig kann die Erstellung eines Fortführungskonzeptes unter Beteiligung der Kommanditisten erforderlich werden.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2015 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 17.701.508,23 €. Davon sind 16.093.646,36 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch drei Schiffshypotheken und Forderungsabtretungen gesichert.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2015 mit TEUR 9.057 bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung hat mit den finanzierenden Banken für den Zeitraum bis zum 31. Januar 2017 die Finanzierung neu verhandelt. Hierin sind insbesondere weitere Tilgungen sowie die Aufrechterhaltung der Kontokorrentkreditlinie geregelt. Für die Zeit danach sind Anschlussvereinbarungen mit den Banken zu treffen. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass entsprechende Verhandlungen zu einem positiven Abschluss gebracht werden können.
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft geht die Geschäftsführung daher davon aus, dass in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gegeben ist. Aufgrund dessen erfolgt die Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)…
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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