Hansa Treuhand – MS Barmbek ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schiffahrtsgesellschaft MS "Barmbek" mbH & Co. KG, vertr. d.d. Verwaltungsge-sellschaft MS "Barmbek" mbH, vertr. d.d. GF. Peter Werner Rieck, Buchtallee 19, 21465 Reinbek wird wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren gem. §§ 2, 3, 11, 16 ff., 27, 32 InsO eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird gem. § 27 InsO ernannt: Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.

Gründung:

Mit dem MS "BARMBEK" hat Hansa Hamburg Shipping sein Feederquartett komplettiert. Das 1.600-TEU-Schiff wurde am 2. Juli 2005 im Hamburger Hafen an der Überseebrücke getauft.
MS "BARMBEK" ist wie bereits MS "EILBEK", MS "REINBEK" und MS "FLOTTBEK" für aufstrebende Märkte wie für etablierte Routen gleichermaßen ideal einsetzbar. Schneller Containerumschlag ist durch ein spezielles Laderaumkonzept möglich. Die Ausstattung mit der höchsten Eisklasse macht das Anlaufen nördlicher Häfen einfach und Kosten sparend.
Laut Fondsprospekt versprach die Beteiligung an diesem modernen Containerschiff mit einer Ladefähigkeit von 1.600 TEU, eine Steuerfreie Auszahlungen von 9 % p.a. ab 2006, steigend auf 21% p.a; insgesamt 188% bezogen auf die Beteiligungssumme ohne Agio (einschließlich Kapitalrückzahlung) zzgl. Veräußerungserlös.
Mit der Beteiligung an der Schiffahrtsgesellschaft MS “Barmbek” mbH & Co. KG wird Kapitalanlegern die Möglichkeit geboten, sich über das Kommanditkapital der Gesellschaft an dem modernen Containerschiff “BARMBEK” – und damit an einem völlig neuen, innovativen Schiffstyp mit derzeit einzigartigen Ausstattungsmerkmalen – zu beteiligen. Über einen Planungshorizont von rd. 18 Jahren soll den Anlegern durch ein strategisch ausgelegtes Beschäftigungskonzept eine wirtschaftlich interessante, unternehmerische Kapitalanlage angeboten werden. Die Platzierung des Emissionskapitals soll in Deutschland erfolgen und spätestens bis zum 31. Dezember 2006 abgeschlossen sein. Dann, bzw. nach Vollplatzierung des Emissionskapitals zu einem früheren Zeitpunkt, ist eine Beteiligung nur noch durch den Erwerb eines Kommanditanteils von einem bereits beteiligten und verkaufswilligen Anleger möglich. Die Beteiligung ist für Anfang Juli 2005 geplant.

Das MS “BARMBEK” wird nach seiner Ablieferung im Rahmen eines Einnahmenpools eingesetzt. Es wird in das deutsche Schiffsregister eingetragen und unter deutscher Flagge fahren. Das MS “BARMBEK” ist das letzte von insgesamt 4 baugleichen Schwesterschiffen, die im Jahr 2005 in diesen Einnahmenpool aufgenommen und betrieben werden sollen. Mit der Befrachtung des MS “BARMBEK” wurde die renommierte Hamburger Reederei Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG betraut. Für das Schiff wurde Mitte 2004 ebenso wie für die übrigen drei am Pool beteiligten Schwesterschiffe mit CP Ships U.K. Limited, LLC, eine Anfangsbeschäftigung für einen Zeitraum von 14 Monaten (maximal 16 Monate) mit einer Charterrate von USD 19.750,– pro Tag fest abgeschlossen, die in das Pool-Ergebnis einfließt. Die Gesellschaft geht derzeit davon aus, dass der Pool nach Ablauf der Festchartern der am Pool beteiligten Schiffe überwiegend Euro- Einnahmen erzielen wird. Im Rahmen der Prognoserechnung wurde über die restliche Laufzeit der Beteiligung mit Einnahmen von EUR 15.000,– pro Tag gerechnet.

Hansa Hamburg Shipping (Hansa Treuhand) International GmbH & Co. KG wurde 1999 gegründet. Die Gesellschafter und Geschäftsführer verfügen über umfassende Erfahrungen in der Konzeption, Realisierung und Betreuung von Schiffsbeteiligungen. Das Emissionshaus hat seit seiner Gründung Beteiligungsangebote für Schifffahrtsgesellschaften mit einem Investitionsvolumen in Höhe von rd. EUR 956 Mio. realisiert.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2015 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 17.426.226,63 €. Davon sind 16.225.552,74 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch drei Schiffshypotheken und Forderungsabtretungen gesichert. Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2015 mit TEUR 6.862 bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung hat mit den finanzierenden Banken für den Zeitraum bis zum 4. Juli 2017 die Finanzierung neu verhandelt. Hierin sind insbesondere weitere Tilgungen sowie die Aufrechterhaltung der Kontokorrentkreditlinie geregelt. Für die Zeit danach sind Anschlussvereinbarungen mit den Banken zu treffen. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass entsprechende Verhandlungen zu einem positiven Abschluss gebracht werden können.
Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft geht die Geschäftsführung daher davon aus, dass in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gegeben ist. Aufgrund dessen erfolgt die Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
Mail: info@rechtsanwalt-reime.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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