Hansa Treuhand „Marco Polo“ ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Das Amtsgericht Hamburg hat unter dem Aktenzeichen 67a IN 407/16 über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 102815 eingetragenen Schiffahrts-Gesellschaft "MARCO POLO" mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 94887 eingetragene Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "MARCO POLO" mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Ebel das Insolvenzverfahren eröffnet.  Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.

Gründung:

Das 2014 gebaute Containerschiff mit 5.000 TEU gehört zur Hansa Treuhand Gruppe, Hansa Shipping.
Hansa Shipping wurde im Jahr 1997 gegründet und arbeitet im Bereich Schiffsmanagement innerhalb der Unternehmensgruppe Hansa Treuhand, einem Initiator geschlossener Schiffsfonds. Heute betreut das Unternehmen, das seinen Sitz im Gebäude des ehemaligen Hotel Prem an der Alster hat, circa 35 Containerschiffe mit Ladekapazitäten zwischen 1.350 TEU und 6.500 TEU im Vollmanagement. Im Herbst 2016 geriet die Reederei aufgrund mehrerer insolventen Schifffahrtsgesellschaften in finanzielle Schieflage. Die Anzahl der Schiffe soll durch Verkäufe und Verschrottung älterer Tonnage verringert werden.
Wie die THB berichtet, verabschiedet sich Reeder Hermann Ebel mit seiner Hansa Treuhand-Gruppe aus dem Emissionsgeschäft für Kapitalanlagen.
„Bedingt durch die Marktentwicklung, die seit einigen Jahren keine Platzierung von Fonds im Schifffahrtssektor und keine Flugzeugfinanzierungen mehr zulässt, wird die Hansa Treuhand diesen Geschäftsbereich einstellen“, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Der notwendige Personalabbau sei eingeleitet worden, die Betreuung der Bestandsfonds jedoch nicht beeinträchtigt.
Tags zuvor hatte die Hermann Ebel Schiffahrts Holding Insolvenz angemeldet. Die Gesellschaft zählt zwar nicht zur Hansa Treuhand Gruppe und agiert eigenständig, teilt das Unternehmen auf THB-Nachfrage mit. Sie enthält jedoch die Anteile Ebels an Schiffen, die wiederum von Hansa Treuhand bereedert werden. Unter diesen Frachtern, die nicht aus Publikumsfonds stammen, gab es jetzt ebenfalls Insolvenzen. Betroffen sind die Einheiten „HS Baffin“, „HS Everest“, „HS Haydn“, „HS Rossini“, „HS Wagner“ und „Marco Polo“. Neben diesen Schiffen sind aus den Reihen der Hansa-Treuhand-Flotte nach THB-Recherchen 16 weitere Frachter von Insolvenzen betroffen.
Wegen der angespannten Marktsituation in der Containerschifffahrt wird sich die von der Hansa Shipping betreute Flotte von ursprünglich mehr als 50 Schiffen durch Verkäufe in absehbarer Zeit voraussichtlich halbieren. „Durch jetzt eingeleitete Personal- und Kostenanpassungen ist das Reedereigeschäft zukunftssicher aufgestellt“, so das Unternehmen. Das Kreuzfahrt-Segment mit Sea Cloud Cruises sei von den Maßnahmen nicht betroffen, ebenso wenig die Schiffsmakler Hansa Chartering und United Maritime Brokers.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 weisen die Verlustsonderkonten nicht durch Vermögenseinagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten iHv 3.643.210 € aus. Es bestehen zudem Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten iHv 25.754.441 € welche durch Schiffshypothek gesichert sind.
Bis einschließlich 2014 wurden der Gesellschaft interne Darlehen in Höhe von insgesamt T€ 11.828 gewährt. Aus den erwarteten Betriebsergebnissen für 2015 und 2016 können diese nicht getilgt werden. Im Jahr 2014 hat die Hermann Ebel Schiffahrts Holding GmbH & Co. KG im Wege der Sonderrechtsnachfolge das Kommanditkapital in Höhe von jeweils T€ 2 von der HANSA TREUHAND Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG und von der HANSA MARITIME CONSULT GmbH & Co. KG übernommen, so dass diese aus der Gesellschaft ausschieden.
Möglichkeiten der Anleger: Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
Mail: info@rechtsanwalt-reime.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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