Hamburgische Seehandel – Insolvenz der MS Pontremoli: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Der 2006 von der Hamburgischen Seehandlung aufgelegte Schiffsfonds MS Pontremoli ist pleite. Das Amtsgericht Hamburg hat am 8. Juli 2016 das reguläre Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 67b IN 140/16). In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83443 eingetragenen Verwaltungsgesellschaft MS „Pontremoli“ mbH, Brodschrangen 3-5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Volker Redersborg und Frank Hilmer Geschäftszweig: geschäftsführende Komplimentärin der MS „Pontremoli“ GmbH & Co. KG ist am 13.05.2016, um 13:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.

Gründung:

2006 von der Hamburgischen Seehandlung aufgelegt, konnten sich Anleger mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro an dem Schiffsfonds MS Pontremoli beteiligen. Die MS "Pontremoli" verfügt über eine Tragfähigkeit von 32.190 tdw und kann 2.646 Container (TEU) stauen. Davon können 2.010 Container (TEU) homogen à 14 t geladen werden.Das Gesamtkapital des Fonds beträgt 44.205.000,00 € (Zweitmarkt.de). Dieses Kapital ist durch das nominelle Kommanditkapital i.H.v. 22.030.000.00 € nebst 3 % Agio sowie Fremdkapital i.H.v. 22.175.000,00 € finanziert worden. Das Fremdkapital zum 31.12.2014 betrug 10.501.015,- €. Das Emissionsprospekt sah vor, dass die Kommanditisten beginnend ab dem Jahre 2008 Ausschüttungen i.H.v. 9 % p.a., ab dem Jahre 2017 steigend auf 10 % p.a. sowie im Jahre 2023 12 % p.a. erhalten. Für die Jahre 2011, 2016 und 2021 wurden hiervon abweichend 6 % angegeben. Die Kommanditisten sollten laut Emissionsprospekt einen Gesamtbetrag i.H.v. 195,70 % erhalten. Ausweislich der im Jahre 2012 veröffentlichten Leistungsbilanz wurden prospektierte Ausschüttungen zum 31.12.2012 i.H.v. 42,0 % in Bezug auf das Anlegerkapital dargestellt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014: Aus den in den Geschäftsjahren 2010 und 2012 erarbeiteten Fortführungskonzepten sind bislang Einzahlungen in das Vorzugskapital der Gesellschaft in Höhe von TEUR 4.847 erfolgt, weitere Mittel in Höhe von TEUR 881 werden im Geschäftsjahr 2015 folgen. Darüber hinaus wurde mit den finanzierenden Kreditinstituten vereinbart, die Regeltilgung gemäß Darlehensvertrag in den Jahren 2014 und 2015 um 50% zu reduzieren. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 138.408,29 EUR , gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 10.501.015,10 Euro. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 4.488.921,83 (Vj: EUR 4.269.152,40); die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten betragen EUR 10.501.015,10 (Vj: EUR 10.604.416,32).

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden. 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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