GVBU/VEGA - MS Celine C insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuell:
Das Amtsgericht Bremen hat das Vermögen der MS Celine C UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG unter die vorläufige Verwaltung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer, Bremen, gestellt (Az.: 504 IN 13/15).
Gründung:
Der Mehrzweckfrachter MS Celine C wurde 2009 von der zur Vega Reederei gehörenden GVBU zur Beteiligung angeboten. Laut Prospekt gab es keine sogenannten Profit- Sharings zu Gunsten der Reederei oder Dritter, so dass etwaige Mehrerträge der Kommanditisten nicht beschnitten werden. Bei einer Mindestbeteiligung von 25.000 Euro wurden für das Jahr 5% Auszahlung angekündigt. Insgesamt ist ein Kommanditkapital in Höhe von 8,4 Mio. vorgesehen.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2013 werden bestehende Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 36.309,73 ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten beinhalten solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 20.629,69 (Vorjahr: EUR 19.524,53). Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Liquiditätslage der Gesellschaft wegen der geringen Zuflüsse aus Beteiligungen sehr angespannt und der Bestand der Gesellschaft deswegen gefährdet ist. Zur Aufrechterhaltung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit plant die Geschäftsleitung den kurzfristigen Verkauf von Beteiligungen.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
- kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
- keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
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