GHF meldet MS Orion insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der MS Orion AG Bremen von der GHF Fondgsellschaft würde das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr RA Olaf Helmke, Bremen, bestellt. Die Gesellschaft wird durch die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS „Orion", Leer, vertreten. Geschäftsführer waren/sind Herr Wolfgang Janssen, Diplom-Kaufmann (bis 20.10.2014), und Herr Stefan Schnakenberg, Leiter des Finanz- und Rechnungswesens (bis 07.10.2014 und ab 20.10.2014). Persönlich haftende Gesellschaft ist die Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS „Orion" mit Sitz in Leer.

Gründung:

Das 1997 gebaute 1.617 TEU Containerschiff MS Orion gehört zum Emissionshaus GHF. Emissionsstart war 01.01.1996 noch vor Baubeginn des Schiffes, das hierdurch mit finanziert werden sollte.
Das Unternehmen GFH wurde 1985 unter dem Namen Gesellschaft für Handel und Finanz mbH gegründet. Der erste Fonds wurde 1986 emittiert. Aufgelegt werden Schiffsfonds, Fonds für erneuerbare Energien sowie Spezialimmobilienfonds. GFH handelt neben Neuemissionen auch Beteiligungen auf dem Zweitmarkt. Mit 128 platzierte Fonds, davon 8 Fonds mit Spezialschiffen, wurden bisher rund 1,2 Mrd. € platziertes Eigenkapital und 2,6 Mrd. € Gesamtinvestitionsvolumen aufgebaut. 13.595 Anleger haben bisher bei GFH gezeichnet.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 wurde eine Überschuldung der Gesellschaft festgestellt.
Es besteht ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil und Entnahmen von Kommanditisten in Höhe von 3.215.774,72 € der nicht durch ausreichende stille Reserven in dem Vermögenswert „Schiff" gedeckt ist. Damit liegt grundsätzlich eine Überschuldung vor.
Zudem bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 3.163.059,74 €, davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 2.225.621,27 €. Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 697 sind durch eine Schiffshypothek gesichert.
Die Gesellschaft geht aufgrund einer von ihr erstellten Planungsrechnung dennoch von einer Unternehmensfortführung aus und bilanziert das Anlagevermögen „Schiff" zu den fortgeschriebenen Herstellungskosten (TEUR 850). Damit sind geschätzte stille Reserven im Schiff in Höhe von TEUR 2.183 nicht in der Bilanz enthalten.
Bei gegenüber dem Geschäftsjahr 2013 gestiegenen Chartereinnahmen in den Folgejahren rechnet die Gesellschaft in ihrer Planungsrechnung positiven Jahresergebnissen. Zur Abwendung einer möglichen drohenden Zahlungsunfähigkeit hat die Geschäftsleitung in einer mehrjährigen Liquiditätsvorschau die Zuführung von Fremdmitteln unter Belastung freier Sicherheiten am Schiff geplant. Konkrete Vereinbarungen mit potenziellen Kreditgebern zur Aufnahme der geplanten Fremdmittel wurden getroffen.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
Mail: info@rechtsanwalt-reime.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück