GEBAB Schiffsfonds - MS Larentia insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Die Fondsgesellschaft GEBAB, die die MS Larentia, ein 2.700- TEU Containerschiff aus dem Jahr 2005, bewirtschaftet, hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Norderham hat Rechtsanwalt Sven- Holger Undritz, Hamburg , zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az.: 7 IN 26/16).

Gründung:

Der geschlossene Schiffsfonds GEBAB MS “LARENTIA” und MS “MINERVA“ – Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG wurde im Jahr 2005 von der GEBAB Unternehmensgruppe aufgelegt. Bei den Fondsschiffen MS „LARENTIA“ und MS „MINERVA“ handelt es sich um zwei im Jahre 2005 von der Werft gelaufene Containerschiffe. Mit einer Mindesteinlage von 15.000 Euro konnten Anleger sich umfassend beteiligen, Bei Emissionsstart im März 2005 lag die Prognose von 8- 16% Ausschüttungen ab 2006 vor. Die geplanten Gesamtinvestitionen betrugen ausweislich der Leistungsbilanz 2006 der GEBAB Unternehmensgruppe 81.643.000,00 €. Dieser Betrag sollte mit Kommanditkapital in Höhe von 25.850.000,00 €, Agio in Höhe von 1.293.000,00 €, Schiffshypothekendarlehen in Höhe von 49.000.000,00 €, sowie Stille Beteiligungen in Höhe von 5.500.000,00 € dargestellt werden.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Der Leistungsbilanz 2012 der GEBAB Unternehmensgruppe waren geplante Auszahlungen bezogen auf das Kommanditkapital kumuliert bis 2012 in Höhe von 57,00 % zu entnehmen. Die „Ist“-Auszahlungen kumuliert bis 2012 betrugen hiernach lediglich 16,00 %. 2012 wurden im Zuge eines Betriebsfortführungskonzeptes auf Druck der Bank die bis dahin geflossenen 16% Auszahlungen zurückverlangt.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden. 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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