Fondshaus Hamburg - MS Hamilton Strait GmbH & Co. Containerschiff KG ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Die Fondsgesellschaft FHH Fonds Nr. 22 MS Hamilton Strait GmbH & Co. Container KG vertreten durch den Geschäftsführer Lothar Dienst., Reinbeker Weg 18, 21465 Wentorf, hat beim Amtsgericht Reinbek einen Antrag auf Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt (Az.: 8 IN 201/15). Zum Insolvenzverwalter wird gem. § 27 InsO ernannt: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Albert-Einstein-Ring 11, 22761 Hamburg.

Gründung:

Den Fonds mit den zwei 834-TEU Containerfrachter MS HUDSON STRAIT und MS HAMILTON STRAIT sind 2004 rund 85 Kommanditisten bergetreten, die die Gesellschaft mit knapp 3 Millionen Euro Eigenkapital ausgestattet hatten. Im Gegenzug wurden Ausschüttungen bis zu 16 % ausgelobt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Die Bilanz zum 31.12.2012 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.175,87 aus. Allerdings ist zu beachten, dass die Gesellschaft mit EUR 4.956.644,33 (Vorjahr EUR 3.255.958,89) bilanziell überschuldet ist. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 6.809.133,21 Euro, aus Reedereibetrieb in Höhe von 246.206,85 Euro sowie gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 77.569,02 Euro.

Eine positive Fortführungsprognose und damit keine insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO kann nur dann unterstellt werden, wenn für die Gesellschaft ein tragfähiges Finanzierungskonzept umgesetzt wird, das eine weitere Kapitalstärkung und weitere Tilgungsaussetzungen vorsieht. Sofern es nicht zur Umsetzung des zweiten Konzeptes mit positiver Fortführungsprognose für die Gesellschaft kommt oder andere liquiditätsstützende Maßnahmen getroffen werden können, ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :        

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden. 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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