First Fleet Ben Schifffahrtsgesellschaft, d.h. ehemals MS Aquarius J und First Fleet Boris Schifffahrtsgesellschaft, d.h. ehemals MS Atair J: Insolvenz droht
Aktuell:
Das Insolvenzverfahren (93 IN 10/14) bezüglich der First Fleet Ben Schifffahrtsgesellschaft und das Insolvenzverfahren (93 IN 9/14) der First Fleet Boris Schifffahrtsgesellschaft wurde am 5.03.2014 eröffnet. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg. Forderungen sind bis zum 16.04.2014 anzumelden. Berichtstermin und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind anberaumt auf Mittwoch, 28. Mai 2014, Raum B031, im Gerichtsgebäude Boostedter Straße 26.
Hintergründe:
Der Schiffsfond MS Aquarius J der Oltmann Gruppe wurde 2004 herausgebracht und vor kurzem noch in die First Fleet Ben Schifffahrtsgesellschaft umbenannt. Ebenso wurde der Schiffsfond MS Atair J in die First Fleet Boris Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG umbenannt. Vor der drohenden Insolvenz schützte dies nicht. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss nun auch über die jeweiligen Verkäufe der Schiffe entschieden werden. Der Kaufpreis wird vom Insolvenzverwalter bei jeweils 2,3 Millionen Euro gesehen. Ob dies zu verwirklichen ist, ist fraglich. Jedoch werden selbst mit einem Verkauf die offenen Forderungen wohl nicht beglichen werden können. So waren in der Bilanz für 2011 offene Verbindlichkeiten von über 7 Millionen Euro für MS Aquarius J ausgewiesen. Darüber hinaus werden die nicht durch Gewinne gedeckten Auszahlungen an die Gesellschafter wohl zurückverlangt werden, soweit noch nicht erfolgt. Insofern stehen die Kapitalanleger als Unternehmensbeteiligte vor dem Totalverlust.
Möglichkeiten der Anleger:
Da über diese Möglichkeit des Eintretens des Totalverlustes, das heißt dem unternehmerischen Risiko, oft gar nicht aufgeklärt wurde, ist meist schon ein Fehler in der Anlageberatung gegeben. Nach den Erfahrungen, die Rechtsanwalt Reime mit Schiffsfondbeteiligungen gemacht hat, treten meist weitere hinzu, wie zum Beispiel:
1. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
2. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
3. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern oder über Rückvergütungen und Provisionen
4. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
5. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
6. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko.
Damit ist unter Umständen ein Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung gegenüber den „Vermittlern“ gegeben. Gute Chancen bestehen hier, wenn eine Bank oder Sparkasse eingeschaltet war.
Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de, www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.