FHH Fonds Nr. 7 MT Levantia GmbH & Co. Tankschiff KG ist insolvent!

Aktuelles:
 

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 97307 eingetragenen FHH Fonds Nr. 7 MT "Levantia" GmbH & Co. Tankschiff KG, An der Alster 45, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86866 eingetragene FHH Fonds Nr. 7 MT "Levantia" GmbH, An der Alster 45, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Staats, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg - wurde wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 03.01.2014 das Insolvenzverfahren (67a IN 533/13) eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.12.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg. Unter anderem sind Forderungen der Insolvenzgläubiger bis zum 28.02.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 01.04.2014, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Hintergründe:
Das Fondshaus Hamburg hat seit seiner Gründung 2001 über 100 geschlossene Fonds herausgebracht. Die Schiffsmarktkrise für Containerschiffe machte auch vor diesem Emmissionshaus nicht halt, so dass in der Vergangenheit schon mehrere Schiffe Insolvenz anmelden mussten. Bei dem jetzigen Schiff handelt es sich um einen Produkten-/Chemikalientanker mit Doppelhülle, welcher am 23. Juni 2003 übernommen wurde. Der Kaufpreis betrug rund 25 Mio. US-$. Emittiert wurde der Fonds im Jahr 2003, die Platzierung erfolgte im Jahr 2004.

Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet gegen diejenigen vorzugehen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen.

Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig vor Fondszeichnung informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern,
5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen,
8. keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
9. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen, sog. Eigeninteressen des Beraters/Vermittlers. Hier hilft insbesondere die Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weiter.

Wichtig für eine erfolgreiche Durchsetzung der Ansprüche von Fondsanlegern ist aber auch die Beachtung der Verjährung.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei.

Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Mehr Informationen:
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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