FFH Fondshaus Hamburg meldet MS Cardonia insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuell:
In dem Verfahren auf Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen der FHH Fonds Nr. 12 MS "Cardonia" GmbH & Co. Containerschiff KG, Gerberstraße 6, 25451 Quickborn, vertr.d.d. phG diese wiederum vertr. d.d. GF Robert Frese und Holger Glandien, ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg, bestellt (Amtsgericht Pinneberg, Az.: 71 IN 28/17).
Gründung:
Das 2.826 TEU tragende Containerschiff wurde unter dem FHH Fonds Nr. 10 im Emissions- und Baujahr 2003 angeboten.
Die 2001 gegründete FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmens-beteiligungen mbH & Co. KG bietet geschlossene Immobilien- und Schiffsfonds an. Nach eigenen Angaben befinden sich darunter 35 Schiffsfonds (ein Fonds als Private Placement).
Mit Leistungsbilanzstichtag zum 31.12.2009 haben rund 14.000 Anleger etwa 642 Millionen Euro in Produkte von Fondshaus Hamburg investiert. Das kumulierte Gesamt¬investitionsvolumen beträgt circa 1,5 Milliarden Euro. Insgesamt hat Fondshaus Hamburg zum Leistungsbilanzstichtag 44 Geschlossene Fonds aufgelegt, davon neun Immobilien- und 35 Schiffsfonds.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 5.418.931,25 €. Zu dem bestehen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten in Höhe von 4.478.456,82 €. Die Erfolgssonderkonten der Kommanditisten weisen einen negativen Wert in Höhe von 11.720.941,11 € aus (Verlustvortrag Stand 01.01.2014), hinzu kommt eine Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.865.434,85 €.
Die Bewertung ist unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgt.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft 2013 und 2014 wegen operativer Unterdeckungen ihren Kapitaldienstverpflichtungen gegenüber der HSH Nordbank nicht vollständig nachkommen konnte. Die Geschäftsführung hat aus diesem Grund für die Jahre 2013 bis 2017 ein Fortführungskonzept erstellt. Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit soll danach durch Fortführungsbeiträge der Gesellschafter und der finanzierenden Bank sichergestellt werden. Die Kommanditisten haben Sanierungskapital in Höhe von insgesamt 27 % ihrer Einlage ohne Agio (TEUR 3.454) zur Verfügung gestellt. Davon wurden bis zum Bilanzstichtag 2013 TEUR 2.498 und bis zum 20. Januar 2015 TEUR 3.023 eingezahlt. Da die Reserven der Gesellschaft aufgebraucht sind, können seit dem zweiten Quartal 2014 die vereinbarten Tilgungsleistungen auf das Schiffshypothekendarlehen nicht erbracht werden. Um die Liquiditätslücken zu schließen, wurde mit der Bank für den Zeitraum 2014 bis 2017 ein weiteres Finanzierungskonzept erarbeitet. Die benötigte Liquidität wird durch die Emmission einer Anleihe (TEUR 300), durch Stundung von fünf Quartalstilgungen auf das Schiffshypothekendarlehen bis zum geplanten Verkauf des Schiffes im Jahr 2017 sowie durch die Einzahlung des noch offenen Sanierungskapitals aus dem ersten Betriebsfortführungskonzeptes erbracht. Zusätzlich haben die Gesellschafter die Geschäftsführung ermächtigt, das Seeschiff zu verkaufen, wenn die Gesellschaft gegen die Vereinbarungen des Fortführungskonzeptes verstößt.
Die HSH Nordbank hat bereits geleistete Sondertilgungen für die Abdeckung von in 2013 zu leistenden Quartalstilgungen revalutiert sowie die Stundung der zweiten bis vierten Quartalstilgung 2014 und der ersten beiden Quartalstilgungen 2015 genehmigt. Die Emission der Anleihe in Höhe von TEUR 300 ist im Januar 2015 erfolgt.
Die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit lässt sich nur unter der Voraussetzung aufrecht erhalten, dass die Fortführungskonzepte vollständig umgesetzt werden, die Bank die bestehende Kredite nicht kündigt und die prognostizierten Umsatz- bzw. Verkaufserlöse erzielt werden.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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