DS-Rendite-Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG ist pleite – Was tun?
Aktuell: Ebenso wie über das Vermögen der DS-Rendite Fonds Nr. 57 MS Cape Spear GmbH & Co. Containerschiff KG, der DS-Rendite Fonds Nr. 51 MS Cape Scott GmbH & Co. Containerschiff KG und der DS-Rendite-Fonds Nr. 47 MS Cape Norman GmbH & Co. Containerschiff KG wurde nun auch über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 06.05.2013 das Insolvenzverfahren (67b IN 90/13) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde ernannt Rechtsanwalt Dr. Olaf Büchler, Drehbahn 9, 20354 Hamburg. Unter anderem sind danach Forderungen der Insolvenzgläubiger bis zum 24.06.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin und Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 24.07.2013, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Vertretung: Der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13264 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH & Co. Containerschiff KG, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund wird gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 13131 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 65 MS Cape Henry GmbH, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Marc Bartels und Thomas Tiede.
Hintergründe: Die MS Cape Norman gehört zu einer modernen Sechser-Serie von schnellen Containerschiffen in der 1.500 TEU-Klasse. Eine Beladung von 1.180 TEU, 200 Kühlcontaineranschlüssen und eine Servicegeschwindigkeit von fast 20 Knoten ist möglich. Das Schiff wird vornehmlich als Feederschiff in Asien eingesetzt. Die DS Schiffahrt GmbH & Co. KG ist eine Tochter der Dr. Peters Gruppe, die seit 30 Jahren geschlossene Fonds initiiert und verwaltet. Damit gehört das Emissionshaus in Deutschland zu den ältesten Initiatoren geschlossener Fonds. Seit 1990 legt die Dr. Peters Gruppe im Schwerpunkt Schiffsfonds auf. Auch hier hat die Schifffsfondkrise nicht Halt gemacht. Die generellen Risiken der freien Marktwirtschaft haben sich verwirklicht. Hier insbesondere die langanhaltend niedrigen Charterraten auf Grund der Überkapazitäten. Damit stehen die Fondsanleger nun vor dem Totalverlust.
Möglichkeiten der Anleger:
Da über diese Möglichkeit des Eintretens des Totalverlustes, das heißt dem unternehmerischen Risiko, oft gar nicht aufgeklärt wurde, ist meist schon ein Fehler in der Anlageberatung gegeben. Meist treten weitere hinzu, wie zum Beispiel:
1. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
2. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
3. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern oder über Rückvergütungen und Provisionen
4. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
5. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
6. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko.
Damit ist unter Umständen ein Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung gegenüber den „Vermittlern“ gegeben. Gute Chancen bestehen hier, wenn eine Bank oder Sparkasse eingeschaltet war. Anleger sollten Ihre Ansprüche schnellstmöglich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.
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