DS-Rendite-Fonds Nr 56 MS Cape Campbell GmbH & Co. Containerschiff KG ist insolvent – Was tun?
Aktuelles:
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13198 eingetragenen DS-Rendite-Fonds Nr 56 MS Cape Campbell GmbH & Co. Containerschiff KG, Domstraße 17, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12404 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 56 MS Cape Campbell GmbH, Stockholmer Allee 53, 44269, 44269 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Marc Bartels und Thomas Tiede wurde wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.08.2013 das Insolvenzverfahren (67a IN 316/13) eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.07.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Veit Schwierholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.10.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 13.11.2013, 12:15 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Hintergründe:
Die DS Schifffahrt GmbH & Co. KG ist eine Tochter der Dr. Peters Gruppe, die seit 30 Jahren geschlossene Fonds initiiert und verwaltet. Damit gehört das Emissionshaus in Deutschland zu den ältesten Initiatoren geschlossener Fonds. Seit 1990 legt die Dr. Peters Gruppe im Schwerpunkt Schiffsfonds auf. Auch hier hat die Schiffsfondkrise nicht Halt gemacht. Die generellen Risiken der freien Marktwirtschaft haben sich verwirklicht. Hier insbesondere die langanhaltend niedrigen Charterraten auf Grund der Überkapazitäten. Damit stehen die Fondsanleger nun vor dem Totalverlust.
Ausweg aus dem Totalverlust?
Auf Grund seiner langjährigen Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen kann Rechtsanwalt Reime den Schiffsfondanlegern Mut machen. In vielen Fällen kann zumindest ein Teil des Geldes, unter Umständen sogar die volle Einlage nebst entgangenem Gewinn zurückerlangt werden. Hier ist jeder Einzelfall genau zu überprüfen. Oftmals wurden aber hinsichtlich der Anlageberatung Fehler gemacht. So wurde oft unzureichend über den spekulativen Charakter einer Schiffsfondbeteiligung und deren fehlender Eignung als Altersvorsorge aufgeklärt. Oder es wurden die tatsächlich anfallenden Kosten, Rückvergütungen und Provisionen nicht deutlich gemacht, so dass gar nicht ersichtlich war, wie wenig des Anlegergeldes wirklich in das „Schiff“ investiert wurde. Viele weitere Fehler sind möglich, womit eine Schadenersatzklage erfolgreich durchgesetzt werden könnte. Die Anleger sollten ihre Möglichkeiten jetzt durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.
Die Kanzlei Reime vertritt schon geschädigte Anleger von verschiedenen Schiffsfonds. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Mehr Informationen:
www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
Mail: info@schiffsfonds-schadenhilfe.de