DS-Rendite-Fonds Nr 52 MS Cape Charles GmbH & Co. Containerschiff KG der Dr. Peters Group ist insolvent
Aktuelles:
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13196 eingetragenen DS-Rendite-Fonds Nr 52 MS Cape Charles GmbH & Co. Containerschiff KG, Domstraße 17, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12189 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 52 MS Cape Charles GmbH, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Marc Bartels und Thomas Tiede
wird wegen Überschuldung heute, am 27.08.2013, um 14:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.07.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Olaf Büchler, Drehbahn 9, 20354 Hamburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.10.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 13.11.2013, 10:45 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Was tun? Fondsanleger haben bei Beachtung der Verjährungsfristen eventuell noch die Möglichkeit ihr eingebrachtes Kapital widerzubekommen, wenn Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen. Diese könnten insbesondere wegen Falschberatung bestehen. Diese haben gute Aussichten auf Erfolg, wenn eine Bank diese Anlage vermittelte. So wurde in diesen „Beratungsgesprächen“ meist nicht auf die fehlende Eignung zur Altersvorsorge auf Grund des generell mit einer solchen Beteiligung einhergehenden unternehmerischen Risikos hingewiesen. Dies stellt auch laut dem Bundesgerichtshof hier einen Fehler dar. Oder es unterblieb eine Darstellung der Verdienstmöglichkeiten/Provisionen des „Beraters“. Weitere Beratungsfehler sind möglich, bedürfen jedoch einer genauen Überprüfung. Rechtsanwalt Reime meint: „ Eine Überprüfung der individuellen Ansprüche sollte schnellstmöglich erfolgen, da die Erstemission schon 1996 war. Somit stellt hier die die 10jährige Verjährung ein Problem dar.“
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Rechtsanwalt Jens Reime
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