Castor Kapital: Insolvenz der MS VERITAS- H: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Das Amtsgericht Niebüll (Az.: 5 IN 116/15) hat über das Vermögen der MS Veritas-H.Hinsch Schiffahrts GmbH & Co. KG“, AG“, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Veritas – H Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Peter Hinsch, Terpstieg 5, 25980 Sylt / OT Morsum, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Schuldnerantrag das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Dr. Ralf Marten Pachmann, Hoheluftchaussee 52, 20253 Hamburg.

Gründung:

Der Fond wurde 1995 von Castor Kapital emittiert. Bei der MS Veritas handelt es sich um einen 340 TEU- Frachter. Während im Haus Hinsch der Schwerpunkt der Aktivitäten in der Vergangenheit auf der Multi-Purpose- und Mini-Bulker-Fahrt lag, hat das Unternehmen seine Geschäfte 1995 mit der MS „Veritas-H“ um den Bereich Containerschiffe erweitert.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2013 werden Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 662.039,23 sowie „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verluste der Kommanditisten“ in Höhe von 692.673,93 Euro ausgewiesen. Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz bilanzieller Überschuldung der Gesellschaft zu Fortführungswerten. Die Geschäftsführung versichert nachhaltig, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit überwiegend wahrscheinlich ist.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,             
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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