Aktuelles:Am 09.10.2013 ist das Insolvenzverfahren (12 IN 58/13) eröffnet worden über das Vermögen der MS "FINJA" Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, Neue Straße 7, 21745 Hemmoor. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, Tel.: 040-80 00 480, Fax: 040-80 00 48 111, E-Mail: jens-sören.schroeder@jnp.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 07.11.2013 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Berichts- und Prüfungstermin wurde auf den 05.12.2013, 09:30 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven bestimmt.
Hintergründe:Nachdem Anfang des Jahres schon die MS "AMANDA" und die MS "SILVANA" der Reederei Waller Insolvenz angemeldet hatten, folgte nun die MS „FINJA“. Wie das Fondstelegramm berichtete, wurde diese im Jahr 2007 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 15.804.000,00 am Markt platziert. Auch 2010 konnten, laut der Bilanz, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nicht wesentlich abgebaut werden und beliefen sich weiterhin auf über 7 Millionen Euro. Auch auf Grund der weiterhin herrschenden Krise in der Schifffahrtsbranche war hier kein kostendeckender, geschweige denn gewinnbringender Betrieb der MS „Finja“ möglich. Insofern war der Totalverlust absehbar, da ein Schiffsverkauf die Verbindlichkeiten wohl nur schwer abdecken kann.
Möglichkeiten der Anleger:Da über diese Möglichkeit des Eintretens des Totalverlustes, das heißt dem unternehmerischen Risiko, oft gar nicht aufgeklärt wurde, ist meist schon ein Fehler in der Anlageberatung gegeben. Meist treten weitere hinzu, wie zum Beispiel:
1. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
2. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
3. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern oder über Rückvergütungen und Provisionen,
4. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
5. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
6. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko.
Damit ist unter Umständen ein Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung gegenüber den „Vermittlern“ gegeben. Gute Chancen bestehen hier, wenn eine Bank oder Sparkasse eingeschaltet war.
Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen:www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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