Aktuelles:Am 02.01.2014 ist das Insolvenzverfahren (12 IN 215/13) eröffnet worden über das Vermögen der "MS Tristan" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Neue Straße 7, 21745 Hemmoor (AG Tostedt, HRA 110159), vertr. d.: "MS Tristan" Schifffahrts-Verwaltungsgesellschaft, Neue Straße 7, 21745 Hemmoor, (persönlich haftende Gesellschafterin). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, Tel.: 040-80 00 480, Fax: 040-80 00 48 111, E-Mail: jens-sören.schroeder@jnp.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 26.02.2014 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen. Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 26.03.2014, 11:00 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven.
Hintergründe:Nachdem Anfang letzten Jahres die MS „Finja“ und MS „Lucia“ der Reederei Waller Insolvenz anmelden mussten, gilt dies nun auch für die MS „Tristan“. Laut der Bilanz für das Geschäftsjahr 2011 ist Geschäftsführer der Kapitän Wilfried Waller. Deshalb nehmen wir an, dass auch dieses Schiff zur Reederei Waller gehört. In dieser Bilanz wurden auch Verbindlichkeiten von über 4 Millionen gegenüber Kreditinstituten und gegenüber Gesellschaftern von über 2 Millionen Euro festgehalten. Selbst mit einem Verkauf des Schiffes könnten diese nicht beglichen werden. Damit hat sich der Totalverlust verwirklicht.
Möglichkeiten:Sollten betroffene Schiffsfonds -Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anlegern vertretenen Kanzlei zufolge wurden etliche Anteile geschlossener Schiffsbeteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Die Reederei Waller arbeitete u.a. mit der Kreissparkasse Stade und der Deutsche Schiffsbank zusammen. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Zu beachten ist jedoch die absolute 10jährige Verjährung, die hier u.U. zum Problem werden könnte. Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen.
Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen:www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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