Folgende Leistungen deckt die Rechtsschutzversicherung in der Regel ab:
Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung
Gerichtskosten
Kosten für Gerichtsvollzieher
Kosten für Sachverständige und Zeugen
Kosten der Gegenseite, zu deren Erstattung Sie verpflichtet sind
Kautionsstellung bei Strafsachen bis zur vertraglich geregelten Versicherungssumme
Übersetzungen von notwendige Unterlagen bei Verfahren im Ausland
Dagegen werden folgende Leistungen nicht übernommen:
Kapitalanlagen und ähnliches (so z.B. BGH IV ZR 84/12; 233/11)
Geldbußen und Geldstrafen
Vorsätzlich begangene Taten
Baustreitigkeiten (so z.B. OLG Potsdam 11 U 195/14)
Scheidungsstreitigkeiten
Spezielle Verfahrensarten wie z.B. Verfassungsgericht und internationale Gerichtshöfe (EuGH)
Streitfälle, deren Beginn/Anbahnung vor Versicherungsbeginn (Ablauf Wartezeit beachten!) liegt
Einige Besonderheiten ergeben sich im Zusammenhang mit den jeweils vertraglich vereinbarten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Sehen diese Bedingungen z.B. keine Begrenzung auf ein einziges Gutachten vor, hat der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten weiterer Gutachten zu erstatten, wenn sie für die Verteidigung erforderlich sind (AG Kirchhain Urteil vom 30.04.15 - 7 C 522/14).
So kann ein Versicherungsnehmer unter Umständen Anspruch auf Rechtsschutz auch für mehr als 10 Kapazitätsklageverfahren auf Zulassung zum Studium haben (OLG Celle 19.04.07, 8 U 178/06; OLG Hamm 17.04.15, 20 U 165/14), wenn dies nicht in den ARB ausgenommen oder näher bestimmt ist.
Zu beachten ist hier jedoch, dass eine Rechtsschutzversicherung erst eingreift, wenn diese für mindestens 3 Monate bestand.
Sollten auch Sie Probleme mit Ihrem Rechtsschutzversicherer haben oder überlegen, aus Ihrem z.B. Lebensversicherungsvertrag herauszukommen oder diesen bereits gekündigt haben, sollten Sie Ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Gegebenenfalls ist „mehr“ für sie drin.
Natürlich auch, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht. Sprechen Sie uns an. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.
Mehr Informationen:
www.sundk-schadenhilfe.de
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Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.