OLG Celle, U.v. 2.12.2010, Az.: 8 U 131/10: Privatrechtsschutzversicherung muss Streit um Photovoltanikanlage bezahlen
Der Fall Der Versicherungsnehmer betreibt auf dem Dach seines Eigenheimes eine Photovoltanikanlage. Um die Kostenübernahme eines Rechtsstreites diesbzgl. geht es um die Klage gg. den Rechtschutzversicherer.
Die Entscheidung Das Gericht ging davon aus, dass diese Anlage keinen planmäßigen Geschäftsbetreib erfordert (kein Büro) und zur privaten Vermögensverwaltung gehört. Der Aufwand des VN beschränkte sich auf das Ablesen des Zählers und die Einnahmen hieraus hatten auch nicht eine solche Höhe, dass sie einkommensersetzend wären.
Folgen Ob noch eine private Vermögensverwaltung vorliegt, muss je nach Aufwand und Einnahmen abgeschätzt werden. Unerheblich ist es, ob auf die Einnahmen Mehrwertsteuer erhoben und Abgeführt werden muss nach den Vorgaben der Finanzbehörden