BGH, Beschluß v. 25.05.2011 Az. IV ZR 17/10 Rechtschutzversicherung muss Rechtsstreit wegen Erschütterungen am eigenen Grundstückes durch Bergbau bezahlen
Der Fall
befaßte sich mit dem Anspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Rechtschutzversicherung, einen Pprozess gegen ein Bergbauunternehmen wegen Erschütterungen am eigenen Grundstück nach §906 BGB ohne Kostenrisiko anstrengen zu können. Die Versicherung berief sich auf die Klausel wonach kein Versicherungsschutz besteht, in ursächlichen Zusammanhang mit Bergbauschäden an Grundstücken.
Die Lösung Nach Auffassung der Richter geht ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer davon aus, dass mit diesem Risikoausschluß nur unmittelbare dauerhafte Sachschäden und nicht nur vorübergehende Beeinträchtigungen gemeint sind. Der allgemeine Sprachgebrauch unterscheidet zwischen Schäden am Recht oder Rechtsgut selbst und bloßen Beeinträchtigungen.