Steuersparmodelle

Mit diesem Begriff sind Kapitalanlagemodelle gemeint, welche den Anlegern dabei helfen sollten Steuern zu sparen, bei gleichzeitigem Vermögensaufbau. Diese zwei Seiten, Steuern sparen und Vermögen aufbauen, sind die entscheidenden Argumente für eine Anlageentscheidung gewesen. Dabei wurden oft die Risiken übersehen. Denn der deutsche Fiskus belohnte mit den hohen Abschreibungsmöglichkeiten die Übernahme unternehmerischer Risiken. Ohne Risiko keine Steuerersparnis!

Steuersparmodelle kommen häufig vor in der Rechtsform von Gesellschaften Bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften und atypisch stillen Beteiligungen. Aber auch der Kauf von Eigentumswohnungen spielt eine erhebliche Rolle.

Im Wesentlichen lassen sich diese Beteiligungen wie folgt skizzieren:

  1. Es handelt sich um unternehmerische Beteiligungen des „grauen“ (ungeregelten) Kapitalmarktes,
  2. Anleger tragen das Totalverlustrisiko, es gibt keinen Einlagensicherungsfonds,
  3. die Beteiligungen sind damit für die Altersvorsorge objektiv ungeeignet,
  4. es bestehen häufig unüberschaubare Haftungsrisiken, Anleger können der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr Privatvermögen unterworfen sein, diese Beteiligungen können existenzgefährdend sein,
  5. die Beteiligungen haben eine Mindestlaufzeit,
  6. es gibt keinen geregelten Zweitmarkt für diese Anteile,
  7. Anleger haben als Gesellschafter kaum Mitspracherechte, sie haben mit dem Tagesgeschäft der Fondsgesellschaftnichts tun, Anleger haben so gut wie keine Informationsrechte,
  8. die Beteiligungen sind nach deren Kauf kaum beleihbar, weil ihre Werthaltigkeit fragwürdig ist.

Geworben wurde und wird regelmäßig mit folgenden Argumenten:

  1. Wollen Sie keine Steuern sparen?
  2. Sie können Steuern sparen und gleichzeitig mit dem ersparten Geld Vermögen zur Alterssicherung aufbauen!
  3. Das Finanzamt hat die Sache geprüft, Sie können Steuer sparen, deswegen kann die Sache nicht unseriös sein!
  4. Die Bank hätte sich ja nicht beteiligt, wenn die Sache wertlos wäre!
  5. Sie müssen sich um nichts kümmern, ein Treuhänder übernimmt alles für Sie!
  6. Die BaFin hat den Prospekt geprüft!
  7. Die Erträge werden durch einen Garantiegeber gesichert!

Aus den dargestellten Eigenschaften und werblichen Aussagen resultiert eine Vielzahl von Rechtstreitigkeiten. Hierbei geht es den Anlegern im Wesentlichen um die Rückgewähr ihrer Einlagen / ihres Eigenkapitals, der Befreiung von der persönlichen Haftung und der Auflösung von verpflichtenden Darlehensverträgen.

Anspruchsgegner sind Prospektherausgeber, Treuhänder, Anlagevermittler und -berater sowie die anteilsfinanzierenden Banken.

Häufig ist es so, dass selbst die unseriöseste Kapitalanlage „wenigstens“ sichere Steuerersparnisse erbringen kann, so dass deren Relevanz bei der Schadensberechnung zu beachten ist. Sonderfälle stellen jedoch die Medienfonds dar.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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