Kreditvertragsrecht

Rechtsgrundlage für das Kreditvertragsrecht bilden das BGB und die AGB der Banken und Sparkassen, welche zum Gegenstand der Rechtsbeziehungen zwischen Bank und Kunde gemacht werden.

Schwerpunkte in diesen Rechtsgebieten sind:

  1. Wirksamkeit von Kreditgeschäften nach den Regeln zu Haustürgeschäften (§§312, 312a BGB), Fernabsatzgeschäften ( §312bff i. V. m. BGB-Info V),
  2. Kündigungen von Kreditverträgen und deren Folgen,
  3. Verkäufe von Kreditverträgen mit und ohne Übernahme der Grundschulden / Hypotheken und deren Folgen,
  4. vereinbarte und geduldete Überziehungskredite,
  5. Reichweite des AGB - Pfandrechte der Banken an den Einlagen ihrer Kunden,
  6. Finanzierungsberatungen durch Banken und deren Treuepflichten,
  7. Kreditgewährung an Bauträger und Erwerber / Zweikontenmodell,
  8. Kreditsicherung durch Grundschulden und Hypotheken sowie Personalsicherheiten (Bürgen, Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Garantie).
Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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