Dubiose Kryptowährung am Ende: Wichtige Fakten zu Karatbars ICO für KaratGoldCoin (KBC) und KryptoCoin

I.        Fakten, Fakten, Fakten

1.       Karatbit Foundation: BaFin ordnet am 11.11.2019 die Einstellung und Abwicklung des unerlaubten E-Geld-Geschäfts an. Die BaFin hat der Karatbit Foundation, Belize, mit Bescheid vom 21. Oktober 2019 aufgegeben, das durch die Ausgabe des „KaratGoldCoins“ ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene E-Geld-Geschäft einzustellen und abzuwickeln. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Daher müssten jetzt 100 Millionen Dollar an die Anleger zurückgezahlt werden.  

Weitere wichtige Links:

https://www.chainwhy.com/upload/default/20181009/8151ea6dc3bb500d0ac1ec6a4880bd5e.pdf

https://karatpartner.eu/pluginAppObj/pluginAppObj_117/699_Karatbars-Gold-Standard-FINAL_VERSION-EN-Dec-2018.pdf

https://karatgold-kbc.com/assets/files/kcb-wp.pdf

https://goldstandardbank.group/

https://karatcoinbank.io/

https://karatbars.com/

https://karatgold.io/

https://karatbit.com/

 

2.       Keine Erlaubnis für Bankgeschäfte der Karatbars International GmbH  

Die BaFin wies in ihrer Ausgabe von 2015 hin, dass die Karatbars International GmbH, Stuttgart, Alleingesellschafter und Geschäftsführer Harald Seiz, keine Erlaubnis für ihre Geschäftstätigkeit nach §32 KWG hat. Das Unternehmen unterliegt daher nicht ihrer Aufsicht. Auf verschiedenen englischsprachigen Internetseiten, welche direkt mit der Internetseite der Karatbars International GmbH unter www.karatbars.com verknüpft sind, finden sich Behauptungen, wonach „Karatbars International“ von der BaFin empfohlen beziehungsweise gutgeheißen werde. Dies ist falsch, so die BaFin. Diese Firma veröffentlichte zuletzt am 5.05.2017 ihre Bilanz für 2015.  

Harald Seiz hat weitere Funktionen in weiteren Gesellschaften:

a) World Aurum AG, 70567 Stuttgart, Vaihinger Str. 149A Vorstand  

b) Karatbars Gold GmbH 70567 Stuttgart, Vaihinger Str. 149A Gesellschafter und Geschäftsführer 

c) GLOBAL MASTER INVESTMENT LIMITED 70173 Stuttgart, Königstr. 52 Gesellschafter   

d) Deutsche Contracting AG 70567 Stuttgart, Mühlhaldenstr. 22 Aufsichtsrat    

3.       (Doch) Keine lizensierte Bank in Florida

Wie die Aufsichtsbehörde in Florida kürzlich schriftlich mitteilte, ist die Karatbars –Tochter Karatbank Coin(KCB) keine lizensiert Bank. Da erscheinen die Angaben im WHITE PAPER der sogenannten KARATCOIN BANK z.B. auf Seiten 5-6 in einem ganz andern Licht unter https://karatgold-kbc.com/assets/files/kcb-wp.pdf :  

The KaratGold Coop„ the Karat Coin Bank in Miami and its owner Harald Seiz, introduced in 2018 the KaratGold Coin; a new crypto-currency based on ERC20 blockchain technology. This coin is linked to physically deposited gold in the fonn of the so-called CashGold, a true gold standard. A certain number of KaratGold Coins can be exchanged for the corresponding amount of CashGold at any time.   …   Problem No. 1: At tne moment there is no strong connection between the circulation of cryptocurrencies and the conventional ftnancial i nf rastructure. SOLUTION: KaratCoin Bank, the World's first cryptocurrency bank was established in the United States. The bank is deliberately set up in the country which has the most stringent fmancial regulation and huge financial opportunities.  

Die angebliche Reduzierung der Risiken auf Null:  

In fact, a •golden parachute" was created for Investors. Participating in ICO, the backer acquires gold-backed tokens of a fast-growing fmancial conglomerate, and the value of such tokens will increase in proportion to capitalization (the estimated capitalization is $500 million by 2020), reduci ng risks to almost zero.

4.       Keine Goldmine in Madagaskar

Das Gutachten über die Goldvorräte in einer Mine in Madagaskar soll gefälscht sein. Es soll ein Plagiat eines Gutachtes über Kupfervorkommen sein und in der fraglichen Mine von Rio Tinto wird gar kein Gold abgebaut.   Heist es doch auf Seite 6 unter  https://karatgold-kbc.com/assets/files/kcb-wp.pdf :  

SOLUTION: KaratCoin Bank was created by one of the most successful enterprises in its own sphere, Karatbars International GmbH, Stuttgart, which since 2011 has been providing physical gold assets to a customer base of over half a million rustomers. Karatbars ls actlvely building up a gtobal conglomerate having successfully implemented several significant projects in blockchain: KaratGold Coin ICO was successfully completed in 2018. KaratGold Coin ICO raised over $100 million to become one of the largest ICO's in the history. The acquisition of our Goldmine in Madagascar having gold reserves of $1.1 billion (€ 900 million) The KaratGold Coin Cryptocurrency Exchange has been completed and is now ready for its debut Today, KaratCoin Bank is supported by the Karatbars International GmBh system operating in 120 countries, has over 500 thousand regular rustomers and 120 million euros of Karatbars International GmbH capital. KaratCoin Bank is changing the landscape regarding the overall scale of the blockchain industry. KaratCoin Bankplans to gain a capitalization of $500 million by 2020.

5.       Keine Nennung mehr im FORBES Magazin –Artikel wird gelöcht  

Karatbars International wurde in einem Artikelvon Forbes zu den „10 Blockchain Companies To Watch In 2019“ gezählt worden. Karatbars  - Gründer Harald Seiz erklärte:

Der Forbes-Beitrag und die Aufnahme in eine solche Liste sind eine große Auszeichnung für uns. Der Artikel zeigt die ganze Vielfalt des Blockchain-Universums – und wir sind stolz, aufgrund unsrer zwei Kryptowährungs-Innovationen, unter anderem verknüpft mit Gold, und dem Blockchain-Handy IMPulse K1 in dieser Reihe verzeichnet zu sein. Kryptowährungen und Blockchain sind in aller Munde. 

https://www.forbes.com/sites/joresablount/2019/05/31/10-blockchain-companies-to-watch-in-2019/#7795d610543f    

Gute Zusammenfassungen liefern das Handelsblatt und DieBewertung unter  

https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/mutmasslicher-anlegerskandal-finanzaufsicht-bafin-stoppt-dubiose-goldgedeckte-kryptowaehrung-/25214818.html

https://www.diebewertung.de/

Fazit:          

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. Aber ICO`s ohne Bank und ohne Goldmine zu offerieren, ist schon ein starkes Stück. Anleger sollten sich also rechtzeitig orientieren. 

Kostenlose Ersteinschätzung für Karatbar - Anleger

Betroffenen Anlegern bieten wir eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles. Neben der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche einschließlich von Akteneinsichten, helfen wir im Falle einer Insolvenz den betroffenen Anlegern, ihre Vermögenswerte zu sichern und finanzielle Schäden zu minimieren.

    

II.      Begrifflichkeiten

Der Erwerb von Coins – je nach Ausgestaltung auch Tokens genannt –  über sogenannte Initial Coin Offerings (ICOs) ist für Anleger sehr riskant. Es sind höchst spekulative Investments, die oft nicht der geltenden Kapitalmarktregulierung unterliegen. Wie bei den meisten Trends zieht das hohe öffentliche Interesse an ICOs auch Betrüger an. Tokens stellen in aller Regel Finanzinstrumente (Rechnungseinheiten) im Sinne des Kreditwesengesetzes dar. Deshalb benötigen Unternehmen und Personen, die den Erwerb von Tokens vermitteln, Tokens gewerblich an- oder verkaufen oder Zweitmarktplattformen betreiben, auf denen Tokens gehandelt werden, vorab grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Initial Coin Offerings (ICOs) sind eine neues Mittel der Kapitalaufnahme zur Finanzierung unternehmerischer Vorhaben. ICOs sind nicht mit Aktienemissionen vergleichbar. ICOs finden derzeit in zwei Formen statt: Die erste Form besteht aus Smart Contracts (Programmiercodes) beziehungsweise verteilten Anwendungen (Distributed Apps / dApps). Dabei handelt es sich, vereinfacht ausgedrückt, um programmierte Vereinbarungen, deren Programmcode auf einer bestehenden Blockchain wie Ethereum hinterlegt ist. Blockchains sind fälschungssichere, verteilte Datenstrukturen, in denen Transaktionen in der Zeitfolge protokolliert, nachvollziehbar, unveränderlich und ohne zentrale Instanz abgebildet sind. Die zweite Form von ICOs besteht in der Schaffung neuer Blockchains oder virtueller Währungen. In beiden Formen werden also neue digitale Einheiten erzeugt (Token Generating Event). Die erzeugten Tokens werden meist in einem unregulierten öffentlichen Bieterverfahren an interessierte Anleger verkauft (Token Sale). Den Kaufpreis haben die Anleger in der Regel in virtueller, manchmal auch in gesetzlicher Währung zu bezahlen, häufig im Voraus.

III.     Spezifische Risiken von ICOs Verlustrisiko: ICOs sind für Anleger höchst risikoreiche, spekulative Investments. Ein Totalverlust der Investition ist möglich.

Fehlende Regulierung: Viele ICOs finden im unregulierten Bereich statt.

Fehlender Schutz: Oftmals existieren kein Verbraucherschutz, keine kapitalmarktspezifischen Anlegerschutzinstrumente und kein Schutz personenbezogener Daten.

Unzureichende Information: Statt eines regulierten Prospekts erhalten die Anleger häufig objektiv unzureichende, unverständliche oder irreführende Informationen in Form sogenannter Whitepapers.

Komplexität: Tiefes, insbesondere technisches Verständnis ist notwendig, um ICO-Projekte umfassend beurteilen zu können. Frühphasenprojekte: Typischerweise befinden sich über ICOs zu finanzierende Projekte in einem sehr frühen, meist experimentellen Stadium. Entwicklungsstand und Geschäftsmodelle sind entsprechend unerprobt.

Volatilität: Große Preisschwankungen sind möglich. Häufig gibt es keinen Zweitmarkt. Tokens können sich zudem als vollkommen illiquide herausstellen.

Betrugsrisiko: ICO-Strukturen bieten großes Potenzial für Missbrauch und Betrug. Der Programmcode kann Fehler enthalten, die von Dritten ausgenutzt werden können. Quelle © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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