Smallfunds GmbH (SG) Insolvenz / Strafverfahren

Nach Anmeldung der Insolvenz befindet sich der ehemalige Geschäftsführer der SG auf der Flucht und wird per Haftbefehl gesucht. Unsere Kanzlei konnte nun den Sachverhalt nach Auswertung der Gerichtsakten sowie des polizeilichen Ermittlungsberichts aufklären.

Es hat gezeigt werden können, dass mehr iPads verkauft bzw. vermietet worden sind, als vorhanden waren, so dass von einem Schneeballsystem ausgegangen werden kann. Das war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft für jeden Anlageberater ersichtlich, so dass das Geschäftsmodell der SG als unseriös und unplausibel hätte erkannt werden müssen: Weder war die versprochene Rendite auf seriöse Weise zu verwirklichen, noch verfügten die beteiligten Personen über die angegebenen Qualifikationen. Darüber hinaus fehlte u.a. in den Vertragsklauseln der Hinweis auf das Risiko eines Totalverlusts.

Damit haben Anleger/Investoren unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadenersatzanspruch gegen die Anlageberater. Zu deren Pflichten gehört es, ein empfohlenes Investment auf wirtschaftliche Plausibilität und rechtliche Korrektheit  zu überprüfen. Erfolgt eine solche Prüfung nicht, müssen Anleger explizit darauf hingewiesen und eine Empfehlung darf nicht ausgesprochen werden. Andernfalls haftet der Anlageberater nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: III ZR 139/15) auf Schadenersatz.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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