Die Global Infopool UG (haftungsbeschränkt) hatte „Vinkulierte Namens-Teilschuldverschreibungen“ gegen Geld ausgegeben und eine unbedingte Rückzahlung der Gelder an die Kapitalgeber versprochen. Damit betrieb ssie ein Einlagengeschäft ohne die notwendige Lizenzierung/Erlaubnis der BaFin. Sie ist nun verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Diese Rückzahlungspflicht besteht auch, wenn die Gesellschaft inzwischen mit denselben Anlegern Verträge über die Ausgabe von Inhaber-Teilschuld-Verschreibungen geschlossen hat, die die Verträge über die „Vinkulierten Namens-Teilschuldverschreibungen“ ersetzen sollen.
Die Anordnung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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