K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH: BaFin ordnet Abwicklung an
Geschäftsgegenstand der K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH (Kirchheim unter Teck) ist der Vetrieb von Investitionen mit Bezug zu Sonnen- und Windenergie. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch Frau Nicole Rüffle als Geschäftsführerin.
Die K.i.B. GmbH hatte sich in einer Reihe von Verträgen dazu verpflichtet, die zuvor verkauften Photovoltaikmodule zum ursprünglichen Verkaufspreis von den Anlegern unbedingt zurückzukaufen. Nach Ansicht der BaFin, die als Aufsichtsbehörde über die Gesetzmäßigkeit des Finanzwesens in Deutschland wacht, lag damit ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Kreditwesengesetz vor, ohne dass jedoch die nach § 32 benötigte Erlaubnis tatsächlich auch vorhanden war. In einem Bescheid vom 10. November 2015 hat die BaFin die K.i.B. GmbH aufgefordert, das ohne Erlaubnis von ihr betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln. Damit wurde sie also dazu verpflichtet, die an sie geflossenen Gelder an die Anleger zurückzuzahlen.
Die Erfahrung lehrt, dass derartige Anordnungen der BaFin oft zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten des betroffenen Unternehmens führen, da die angeordneten Rückzahlungsverpflichtungen die finanziellen Möglichkeiten der Unternehmen zumeist übersteigen. Nicht selten ist eine Insolvenz die Folge.
Von der K.i.B. GmbH ist dieser Schritt bislang nicht unternommen worden. Trotzdem sollten sich Anleger Gedanken darüber machen, ob und inwieweit eventuell bestehende Forderungen bei der K.i.B. GmbH durchgesetzt werden können. Ist ein Insolvenzverfahren einmal eröffnet, kann bestenfalls auf eine zumeist unvollständige Befriedigung der Forderungen aus der Insolvenzmasse gehofft werden. Geprüft werden sollte auch, ob Schadensersatzforderungen gegen die K.i.B. GmbH selbst und/oder den jeweiligen Anlageberater geltend gemacht werden können. Um dies beurteilen zu können, bedarf es einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen wir Ihnen eine orientierende Ersteinschätzung geben und Sie über im weiteren Verlauf eventuell anfallende Kosten informieren. Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt auf Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht vertritt bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich betroffene Kapitalanleger bundesweit.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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