Insolvenzeröffnung Fidentum GmbH

Nach Handelsregisterauszug ist Geschäftsgegenstand der Fidentum GmbH (Hamburg) u.a. das Halten und Verwalten von Beteiligungen an im In- und Ausland ansässigen Unternehmen. Gesetzlich vertreten wird die Fidentum GmbH durch Lars Wüstemann als Geschäftsführer.

Von der Fidentum GmbH wurde u.a. auch der Fonds LombardClassic3 angeboten. Emittentin des Fonds war die LombardClassic3 GmbH & Co. KG, die wiederum der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, der Betreiberin des Pfandleihgeschäfts, Darlehen gewähren sollte.

Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG erregte das Interesse der BaFin, die als Aufsichtsbehörde über die Gesetzmäßigkeit des Finanzwesens in Deutschland wacht, indem sie Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen hatte. Damit lag ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Kreditwesengesetz vor, ohne dass jedoch die nach § 32 benötigte Erlaubnis tatsächlich auch vorhanden war. In einem Bescheid von 4. Dezember 2015 hat die BaFin die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG aufgefordert, das ohne Erlaubnis von ihr betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Am 17. Dezember 2015 eröffnete das Amtsgericht Hamburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fidentum GmbH (Az.: 67c IN 473/15). Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 5. Februar 2016 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Als Termin für die Gläubigerversammlung, der ebenso Berichts- und Prüfungstermin ist, wurde der 8. März 2016 bestimmt.

Anleger sollten ihre Forderungen gegen die Fidentum GmbH im Rahmen des Insolvenzverfahrens bestmöglich geltend machen. Geprüft werden sollte auch, ob Schadensersatzforderungen gegen die Fidentum GmbH selbst und/oder den jeweiligen Anlageberater geltend gemacht werden können. Um dies beurteilen zu können, bedarf es einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen wir Ihnen eine orientierende Ersteinschätzung geben und Sie über im weiteren Verlauf eventuell anfallende Kosten informieren. Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt auf Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht vertritt bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich betroffene Kapitalanleger bundesweit.


Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
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Jedenfalls ist auch das Geschäftsmodell der Fidentum GmbH letztlich nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Unter dem Aktenzeichen  eröffnete das Amtsgericht Hamburg am 17.12.2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fidentum GmbH. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen aus Hamburg ernannt. Im Übrigen wurden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.02.2016 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich Berichtstermin und Prüfungstermin ist, wurde für den 08.03.2016 bestimmt.

Anleger die sich vor diesem Hintergrund um die Werthaltigkeit ihres Investments in von der Fidentum AG vertriebene Kapitalanlageprodukte sorgen, sollten rasch sich der ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten bewusst werden. So empfiehlt es sich, zu prüfen, wie bestehende Forderungen im Insolvenzverfahren bestmöglich durchgesetzt werden können. Auch sollte ein geschädigter Anleger bedenken, dass ihm – je nach Lage des Einzelfalls – auch Schadensersatzansprüche etwa wegen Beratungs- oder Prospektfehlern zustehen könnten.

Die Bautzener Rechtsanwaltskanzlei Jens Reime verfügt über eine jahrelange Erfahrung und durch entsprechende Fachanwaltstitel nachgewiesene, besonders vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Bank-, Kapitalmarkt-, und Versicherungsrechts. Herr Rechtsanwalt Reime bietet geschädigten Anlegern die Möglichkeit einer individuellen und kostenfreien orientierenden Ersteinschätzung in deren Rahmen er auch über gegebenenfalls im weiteren Verlauf entstehende Kosten aufklärt. Die Belange geschädigter Kleinanleger setzt er dank schneller und moderner Kommunikationsmittel bundesweit durch.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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