Insolvenzeröffnung Faktum Finance GmbH
Der Geschäftsgegenstand de Faktum Finance GmbH mit Sitz in Offenbach am Main ist im wesentlichen der Erwerb, das Halten und Verwalten von in- und ausländischen Beteiligungen mit besonderem Schwerpunkt auf dem Immobiliensektor. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch Gerhard Walter als Geschäftsführer.
Bereits der unter www.unternehmensregister.de einsehbare Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 ließ nichts Gutes ahnen. Für dieses Jahr wies die Gesellschaft, die nach § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen ist, einen Jahresfehlbetrag von rund 678.000,00 Euro aus. Im Geschäftsjahr 2012 hatte der Verlust rund 260.000,00 Euro betragen. Unter Berücksichtigung eines entsprechenden Verlustvortrags erwirtschaftete sie damit einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 900.000,00 Euro. Daher kann sie als bilanziell überschuldet gelten, wobei die buchmäßige Überschuldung nach den Angaben des Jahresabschlusses durch Rangrücktritte behoben worden sei.
Am 1. Oktober 2015 eröffnete das Amtsgericht Offenbach/Main wegen Überschuldung das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Faktum Finance GmbH (Az.: 8 IN 320/15). Zum Insolvenzverwalter wurde der bei Tiefenbacher Rechtsanwälte in Frankfurt am Main tätige Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 17. November 2015 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Als Termin für die Gläubigerversammlung wurde der 18. Dezember 2015 bestimmt.
Anleger sollten ihre Forderungen gegen die Faktum Finance GmbH im Rahmen des Insolvenzverfahrens bestmöglich geltend machen. Geprüft werden sollte auch, ob Schadensersatzforderungen gegen die Faktum Finance GmbH selbst und/oder den jeweiligen Anlageberater geltend gemacht werden können. Um dies beurteilen zu können, bedarf es einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen wir Ihnen eine orientierende Ersteinschätzung geben und Sie über im weiteren Verlauf eventuell anfallende Kosten informieren. Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt auf
Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht vertritt bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich betroffene Kapitalanleger bundesweit.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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