eurotempus GmbH: BaFin ordnet Abwicklung an
Geschäftsgegenstand der in Köln ansässigen eurotempus GmbH ist nach dem Handelsregisterauszug hauptsächlich die Erbringung von Personaldienstleistungen im In- und Ausland. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch Herrn Johannes Gerhard Praß als Geschäftsführer. Die europtempus GmbH verfügt über das für eine GmbH typische Stammkapital von 25.000,00 Euro.
Über dieses Betätigungsfeld hinaus dürfte sich die eurotempus GmbH auch auf anderen Geschäftsfeldern versucht haben. Nach Angaben der BaFin, die als Aufsichtsbehörde über die Gesetzmäßigkeit des Finanzwesens in Deutschland wacht, habe sie auf Grundlage von Darlehensverträgen mit Verpflichtung zu unbedingter Rückzahlung gewerbsmäßig Gelder angenommen, ohne dass die Rückzahlungsansprüche in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft gewesen wären. Nach Ansicht der BaFin lag damit ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Kreditwesengesetz vor, ohne dass jedoch die nach § 32 benötigte Erlaubnis tatsächlich auch vorhanden war. In einem Bescheid vom 15. Dezember 2015 untersagte die BaFin das Einlagengeschäft und ordnete dessen Rückabwicklung an. Mit dieser Aufgabe wurde RA Klaus Simon aus Köln betraut.
Die Erfahrung lehrt, dass derartige Anordnungen der BaFin oft zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten des betroffenen Unternehmens führen, da die angeordneten Rückzahlungsverpflichtungen die finanziellen Möglichkeiten der Unternehmen zumeist übersteigen. Nicht selten ist eine Insolvenz die Folge.
Von der eurotempus GmbH ist dieser Schritt bislang nicht unternommen worden. Trotzdem sollten sich Anleger Gedanken darüber machen, ob und inwieweit eventuell bestehende Forderungen bei der eurotempus GmbH durchgesetzt werden können. Ist ein Insolvenzverfahren einmal eröffnet, kann bestenfalls auf eine zumeist unvollständige Befriedigung der Forderungen aus der Insolvenzmasse gehofft werden. Geprüft werden sollte auch, ob Schadensersatzforderungen gegen eurotempus GmbH selbst und/oder den jeweiligen Anlageberater geltend gemacht werden können. Um dies beurteilen zu können, bedarf es einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen wir Ihnen eine orientierende Ersteinschätzung geben und Sie über im weiteren Verlauf eventuell anfallende Kosten informieren. Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt auf Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht vertritt bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich betroffene Kapitalanleger bundesweit.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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