Agrofinanz GmbH: Anlegerrechte in der Insolvenz

Geschäftsgegenstand der in Kleve/Niederrhein ansässigen Agrofinanz GmbH ist, wie der Name schon andeutet, hauptsächlich die Entwicklung und der Vertrieb von Kapitalanlageprodukten mit landwirtschaftlichem Bezug. Gesetzlich vertreten wird die Agrofinanz durch Anthony Alfred Berends und Bram Holthausen als Geschäftsführer. Unter anderem bot die Agrofinanz Anlegern die Möglichkeit, in Palmöl zu investieren: Über recht komplizierte juristische Konstrukte sollte von den Erträgen verschiedener Ölpalmenplantagen in Ecuador profitiert werden.

Am 8. September 2015 hat die BaFin, die als Aufsichtsbehörde über die Gesetzmäßigkeit des Finanzwesens in Deutschland wacht, die Agrofinanz GmbH aufgefordert, das ohne Erlaubnis von ihr betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln. Damit wurde sie also dazu verpflichtet, die an sie geflossenen Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Der Bescheid war sofort vollziehbar.

Gegen diesen Beschluss der BaFin ging die Agrofinanz gerichtlich vor, ohne jedoch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Main einen Erfolg erzielen zu können. Allerdings ist der Beschluss der BaFin zum 13. Januar 2016 noch nicht bestandskräftig.

Am 4. Januar 2016 schließlich eröffnete das Amtsgericht Kleve das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 32 IN 95/15). Zum vorläufigen  Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Horst Piepenburg aus Düsseldorf bestellt. Das Gericht hat überdies angeordnet, dass Verfügungen der Agrofinanz über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Auch wurden die Schuldner der Agrofinanz, die sogenannten Drittschuldner, dazu aufgefordert, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter, nicht jedoch an die Agrofinanz zu leisten.

Anleger sollten ihre Forderungen gegen die Agrofinanz GmbH im Rahmen des Insolvenzverfahrens bestmöglich geltend machen. Geprüft werden sollte auch, ob Schadensersatzforderungen gegen die Agrofinanz GmbH selbst und/oder den jeweiligen Anlageberater geltend gemacht werden können. Um dies beurteilen zu können, bedarf es einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen wir Ihnen eine orientierende Ersteinschätzung geben und Sie über im weiteren Verlauf eventuell anfallende Kosten informieren. Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt auf Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht vertritt bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich betroffene Kapitalanleger bundesweit.


Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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