Reederei MS EURO ADVENTURE GmbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuelles In dem Insolvenzverfahren (Az.:8 IN 95/09) über das Vermögen der Reederei MS EURO ADVENTURE GmbH & Co. KG, Blinke 6, 26789 Leer (AG Aurich, HRA 200474), vertreten durch Ingolf Martens, Blinke 6, 26789 Leer (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter RA Ludger von der Ahe, Moormerland am 27. Dezember 2012 gemäß § 64 InsO die Festsetzung der Vergütung beantragt.
Gründung Die MS „Euro Adventure“, ein 900-TEU-Containerschiff mit der Baunummer 678, ist am 23. Februar 2009 bei der Peters Schiffbau GmbH in Wewelsfleth vom Stapel gelaufen.
Haftungsverhältnisse Schon in der Bilanz vom 31. Dezember 2009 war ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von 5.226.209,06 Euro ausgewiesen worden. Eine Fortführung des Unternehmens erschien damit nicht mehr sinnvoll. Die Gesellschaft ist aufgrund der Krise im Schifffahrts-, Charter- und Finanzierungsbereich nicht imstande, die vertraglichen Bedingungen aus einem im Jahr 2005 abgeschlossenen Schiffsbauvertrag zu erfüllen. Mit Datum vom 16. Juni 2009 hatte die Gesellschaft einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Leer gestellt. Die persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft, die MS EURO ADVENTURE Management GmbH, Leer, hat ebenfalls mit Datum vom 16. Juni 2009 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Leer beantragt. Mit Datum vom 30. November 2010 ist das Insolvenzverfahren der persönlich haftenden Gesellschafterin beendet worden.
Mit Abschluss des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Reederei MS EURO ADVENTURE GmbH & Co. KG stellt sich nunmehr für die Anleger die Frage, welche Möglichkeiten ihnen jetzt noch offen stehen.
Möglichkeiten der Anleger In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, Schadensersatzansprüche in Höhe der an die Fonds gezahlten Summen geltend zu machen, d.h. diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, zur Verantwortung zu ziehen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen. Viele Gespräche haben nämlich gezeigt, dass die Anleger kaum oder nicht rechtzeitig vor Fondszeichnung über die bestehenden Risiken informiert worden sind und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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