MT KING EDGAR und MT KING EMERALD Tankschifffahrts GmbH & Co. KG sind insolvent: Was Tun?

Aktuelles           Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der MT "KING EDGAR" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG (Az.: 67e IN 334/12) und MT "KING EMERALD" Tankschiffahrts GmbH & Co. KG (Az.: 67e IN 336/12) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurden am 6. Februar 2013  eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist RA Burckhardt Reimer (Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg) bestellt worden. Die Insolvenzeröffnung erfolgte aufgrund des am 06. November 2012 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Hintergründe           In die beiden Fondsschiffe MT "King Edgar" und MT "King Emerald" hat der von König & Cie. aufgelegte Produktentankerfonds V investiert. Laut König & Cie. Leistungsbilanz des Jahres 2010 hatten sich zuletzt 319 Schiffsfondsanleger beteiligt. Aber bereits kurz nach der Erstemission des König & Cie. Produktentankerfonds V hatten beide Kommanditgesellschaften erhebliches Fremdkapital aufnehmen müssen. Der Leistungsbilanz des Jahres 2011 ist auch zu entnehmen, dass die Anleger des König & Cie. Produktentankerfonds V im Jahr 2011 keine Ausschüttungen erhalten haben. Wie den entsprechenden Leistungsbilanzen zu entnehmen ist, hatte dieser Produktentankerfonds V auch in den zwei vorhergehenden Jahren keinerlei Ausschüttungen an die Schiffsfondsanleger vorgenommen. Wie der Leistungsbilanz des Jahres 2011 weiter zu entnehmen ist, waren die beiden König & Cie. Schiffsgesellschaften MT "King Emerald" und MT "King Edgar" im ersten Halbjahr des Jahres 2012 nicht mehr in der Lage, den ausstehenden Tilgungsverpflichtungen aus den aufgenommenen Darlehen nachzukommen. Die aus diesem Grund geführten Gespräche zwischen der König & Cie. Fondsgeschäftsführung und der Gläubigerbank hinsichtlich einer geplanten Neustrukturierung der Darlehen scheiterten. Damit blieb den König & Cie. Schiffsgesellschaften MT "King Emerald" und MT "King Edgar" lediglich der Gang vor das zuständige Insolvenzgericht. Die Anleger müssen nun mit einem Totalverlust rechnen.


Möglichkeiten der Anleger           Fondsanleger haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Die Erfolgsaussichten sind gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht verstreichen lassen. Insbesondere wenn die Vermittlung durch eine Bank erfolgt ist, sind die Chancen gut.

Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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