MT "Hellespont Charger" GmbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuelles Das Amtsgericht Hamburg hat am 3. Januar 2013 über das Vermögen der MT Hellespont Charger GmbH & Co. KG, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg (AG Hamburg, HRA 107832) das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 509 IN 12/12). Zum Insolvenzverwalter wurde RA Edgar Grönda (Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421-3686-0, Fax: 0421-3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de) berufen. Insolvenzforderungen sind bis zum 2. April 2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO). Die Gläubigerversammlungen wurden für den 28. Februar 2013 (11:45 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Berichtstermin)) und den 16. Mai 2013 (10:00 Uhr, ebenda (Prüfungstermin)) anberaumt.
Gründung Investitionsobjekt war der Öl-/Chemie-Tanker „Hellespont Charger“. Es ist eines von mehreren Schiffen, in die der Dachfond HCI Schiffsfonds Shipping Selekt 26 (Emmissionsjahr 2008) investierte. Weitere drei Schiffe dieses Fonds mussten Insolvenz anmelden. Die MT Hellespont Charger GmbH & Co. KG wird vertreten durch MT Hellespont Charger Verwaltungs GmbH, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch Sven Lundehn, c/o First Tanker Poll Management GmbH, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28217 Bremen (Geschäftsführer).
Haftungsverhältnisse und sonstige Verbindlichkeiten Schon in der Bilanz zum 31. Dezember 2010 wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 18.580.610,26 Euro festgehalten. Die Bilanzierung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung, da zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ein Fortführungskonzept erarbeitet wurde, welches umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere Eigenkapitalzuführungen, Tilgungsaussetzungen sowie Forderungsverzichte gegen Besserungsscheine, vorsieht. Zur Finanzierung ihres Chemikalientankers hatte die Gesellschaft langfristige Darlehen aufgenommen, die in USD valutieren. Um dem Risiko steigender Zinsen im USD entgegenzuwirken, wurden mit einem Kreditinstitut Zinsswaps abgeschlossen. Mit den Zinsswap-Vereinbarungen zahlt die Gesellschaft einen Festzinssatz und erhält im Gegenzug von dem Kreditinstitut einen variablen Zinssatz auf den korrespondierenden Betrag. Aufgrund des nach Abschluss der Zinsswap-Vereinbarungen gesunkenen Zinsniveaus weisen die Zinsswap-Vereinbarungen zum 31. Dezember 2010 negative beizulegende Zeitwerte von TEUR 607 auf. Es droht der Totalverlust.
Möglichkeiten der Anleger In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, Schadensersatzansprüche in Höhe der an die Fonds gezahlten Summen geltend zu machen, d.h. diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, zur Verantwortung zu ziehen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen. Viele Gespräche haben nämlich gezeigt, dass die Anleger kaum oder nicht rechtzeitig vor Fondszeichnung über die bestehenden Risiken informiert worden sind und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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