MS Stadt Düsseldorf T+H Schifffahrts GmbH + Co. KG: Fachanwalt berät
Aktuelles Über das Vermögen der MS "Stadt Düsseldorf" T+H Schiffahrts GmbH + Co. KG, Hafenstraße 6, 26789 Leer (AG Aurich, HRA 110723), ist am 27. Februar 2013 das Insolvenzverfahren (Az.: 8 IN 196/12) eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist RA Dr. Heiner Buss (Hauptstr. 169, 26639 Wiesmoor, Tel.: 04944/913299-0, Fax: 04944/913299-1) bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24. Juni 2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin und Prüfungstermin) ist am Freitag, den 17. Mai 2013.
Hintergründe Die Welle der Schiffsinsolvenzen rollt weiter. Bereits im Jahr 2009 wurde es nötig, ein Betriebsfortführungskonzept zu beschließen, in dessen Rahmen von seiten der Gesellschafter weitere 595.800 EUR eingezahlt wurden. Aber auch das konnte nicht langfristig helfen. Aufgrund der unverändert schlechten Wirtschaftslage für Containerschiffe konnte die Einnahmesituation nicht verbessert werden. Die Charterraten blieben weiterhin zu gering, um die laufenden Kosten des Schiffsbetriebes und die Kapitalkosten decken zu können. Das Verlustgeschäft setzte sich fort und die Insolvenz war abzusehen.
Möglichkeiten der Anleger Die in der Bilanz für das Jahr 2011 ausgeführte Erwartung, dass durch den Verkauf des Schiffes die bilanzielle Überschuldung ausgeglichen werden kann, half den Fondsanlegern nicht weiter. Mit der Anordnung der Vermögensverwaltung hat sich das Totalverlustrisiko verwirklicht. Fondsanleger haben jedoch unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Die Erfolgsaussichten sind gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht verstreichen lassen. Insbesondere wenn die Vermittlung durch eine Bank erfolgt ist, sind die Chancen gut. Neben der Rückabwicklung der Anlage, d.h. der Rückzahlung des eingezahlten Kapitals, kann unter Umständen auch entgangener Gewinn für eine Alternativanlage geltend gemacht werden.
Zu prüfen ist stets der Einzelfall.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
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