MS "Stadt Berlin" T+H Schiffahrts GmbH + Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuelles Nach der vorläufigen Insolvenz vor dem Amtsgericht Leer am 21. Dezember 2012 (Az.: 8 IN 198/12) ist nun am 4. Februar 2013 über das Vermögen der MS Stadt Berlin T+H Schiffahrts GmbH + Co. KG (Hafenstraße 6, 26789 Leer; AG Aurich, HRA 110722), vertreten durch die T+H Schiffahrts GmbH (Hafenstraße 6, 26789 Leer), diese vertreten durch Christian Witt (Friesenweg 2c, 22763 Hamburg (Geschäftsführer)), Christian Dreyer (Hafenstraße 6, 26789 Leer (Geschäftsführer)) und Peter Ballreich (Hafenstraße 6, 26789 Leer (Geschäftsführer)), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Dr. Heiner Buss (Hauptstr. 169, 26639 Wiesmoor, Tel.: 04944/913299-0, Fax: 04944/913299-1) berufen. Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 05. April 2013, um 10:30 Uhr, Saal 101, Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Vorgeschichte Dieser Fond wurde nach Gründung der Fondsgesellschaft am 12. Dezember 1997 durch GEBAB Konzeptions- und Emissionsgesellschaft mbH aufgelegt.
Zum Bilanzstichtag (31. Dezember 2010) bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 1.102.498,14 Euro (Vorjahr: 1.369.573,40 Euro). Darüber hinaus bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von 222.583,76 Euro (Vorjahr: 222.583,76 Euro). Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 160.218,30 Euro). Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 532.607,21 Euro (Vorjahr: 558.853,97 Euro). Die Gesellschaft war damit bilanziell überschuldet. Aufgrund der bis zum 31. Dezember 2013 befristeten Neufassung des § 19 Abs. 2 InsO handelte es sich um keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne, da eine positive Fortführungsprognose vorlag. Diese Annahme konnte aufrecht erhalten werden, da im Jahr 2009 ein Betriebsfortführungskonzept zur Sicherung der Liquidität der Gesellschaft beschlossen worden war. Im Rahmen des Betriebsfortführungskonzeptes wurden Einschüsse von Gesellschaftskapital in Höhe von 722.590,00 Euro geleistet. Die beantragten Tilgungsaussetzungen wurden von den finanzierenden Kreditinstituten gewährt.
Haftungsrisiken / Kommanditistenhaftung Zum 31. Dezember 2010 wies die Bilanz der Gesellschaft ein negatives Verlustanteilkonto von - 13.666.992,68 Euro und auf dem Entnahmekonto einen Betrag von -2.026.432,55 Euro aus. Damit haften die Kommanditisten für erhaltene Ausschüttungen von über € 2 Millionen.
Möglichkeiten der Anleger Neben den Möglichkeiten, auch während der Zwangsverwaltung Ihre Rechte durchzusetzen, sollten Anleger auch eventuelle Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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