MS „Pauline“ Interscan Verwaltungs GmbH & Co. KG insolvent

Aktuelles           Laut ftx-Fondstelegramm ist die Gesellschaft des Frachters MS Pauline insolvent. Die vorläufige Zwangsverwaltung hat der Hamburger RA Dietmar Penzlin übernommen (Az.: 28 IN 3/13 M).

Gründung/Haftung          
Der Dachfonds HCI Shipping Select XI wurde im Jahr 2005 aufgelegt. Er investiert in zwei Mehrzweckfrachter und vier Containerschiffe: die MS "Hammonia Magician, die MS "Hammonia Recommendation“, die MS "Hammonia Recognition“, die MS "Bianca Rambow", die MS "Pauline" und die MS "Sleipner“. Bei der MS „Pauline“ handelt es sich um ein Container-Feederschiff mit einer Stellplatzkapazität von 957 TEU. Bedingt durch das nachhaltig niedrige Charterratenniveau ist nach der bereits im Jahr 2010 erfolgten Restrukturierung im Jahr 2012 weiterer Liquiditätsbedarf entstanden, der nicht gedeckt werden konnte, so dass die Insolvenz die Folge war. Noch ausstehende Ausschüttungen werden wohl durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Es droht der Totalverlust.

Möglichkeiten der Anleger           In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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