MS "Maria Sibum" GmbH & Co. KG: vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet
Aktuelles In dem Insolvenzantragsverfahren vor dem Amtsgericht Bremerhaven (Az.: 10 IN 43/13) über das Vermögen der MS "Maria Sibum" GmbH & Co. KG, Emsstr. 44, 49733 Haren (AG Osnabrück, HRA 120785), ist am 18. April 2013 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist RA Edgar Grönda (Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/36860, Fax: 0421/3686100) bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin auf ein Treuhandkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Hintergründe Die Container-Schifffahrt steckt schon seit geraumer Zeit in der Krise. Aufgrund der vielen Containerschiffe und der stagnierenden Nachfrage konnten in den meisten Fällen die prognostizierten Renditen nicht erwirtschaftet werden. So wiesen auch in diesem Fall schon seit dem Jahr 2006 die Bilanzen immer wieder Verbindlichkeiten von über 6 Millionen Euro aus. Da es zu keinem konjunkturellen Aufschwung kam, war die Insolvenz absehbar. Die MS "Maria Sibum" GmbH & Co. KG wird vertreten durch die MS "Maria Sibum" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Emsstr. 44, 49733 Haren, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch Bernd Sibum, (Geschäftsführer) und Sibum Schiffahrtsverwaltungs GmbH, Emsstr. 44, 49733 Haren, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch Daniel Koch, (Geschäftsführer).
Möglichkeiten der Anleger Das Risiko einer unternehmerischen Beteiligung, zu der auch die Investition in ein Schiff zu zählen ist, hat sich verwirklicht. Die Containerschifffahrt befindet sich nach wie vor in einer anhaltenden Flaute und eine Verbesserung der Situation ist nicht abzusehen, so das auch weiterhin aufgrund der bestehenden Überkapazitäten von einer ausgebuchten und kostendeckend arbeitenden Containerschifffahrt nur geträumt werden kann. Bei der Höhe der noch bestehenden Verbindlichkeiten wird auch ein Schiffsverkauf das Problem nicht lösen können.
Anleger sehen sich nun einem Totalverlust gegenüber.
Fondsanleger haben jedoch unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Die Erfolgsaussichten sind gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht verstreichen lassen. Insbesondere wenn die Vermittlung durch eine Bank erfolgt ist, sind die Chancen gut.
Zu prüfen ist stets der Einzelfall.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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