MS "MANHATTAN" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuelles           In dem Insolvenzantragsverfahren (Az.: 514 IN 43/12) über das Vermögen der MS "MANHATTAN" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 99675) ist am 21. Dezember 2012 die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist RA Edgar Grönda, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421-3686-0, Fax: 0421-3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de bestellt worden.

Gründung         Bei der MS "Manhattan" hadnelt es sich um ein Fondsschiff des im Jahr 2004 aufgelegten Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV. Die Anleger des LF 48 Flottenfonds IV haben sich in den Jahren 2004/2005 an einem Vollcontainerschiff der sog. Panamax-Klasse und einem wesentlich kleineren Multipurpose-Containerschiff beteiligt. Es handelt sich hierbei um die MS „Manhattan" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sowie um die MS „Fernando" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Die MS „Manhattan" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wird vertreten durch die Verwaltung MS "MANHATTAN" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Konsul-Smit-Str. 8t, 28217 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch Sven Lundehn, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28217 Bremen, (Geschäftsführer).

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen          Schon in der Bilanz zum 31. Dezember 2010 war ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von 7.307.904,57 Euro ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf 22.856.994,61 Euro. Der geplante Verkauf des Schiffes konnte bislang nicht erfolgreich durchgeführt werden. Damit werden die Fremdfinanzierungsverbindlichkeiten wohl nicht durch den Schiffsverkauf gedeckt werden können. Damit droht der Totalverlust der Kapitalanlage. Darüber hinaus müssen sich die Anleger auf Rückforderungen ihrer erhaltenen Ausschüttungen einstellen.

Möglichkeiten der Anleger          In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen.  Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Eine der Vertriebsbanken war die Commerzbank AG, so dass ein solventer Anspruchsgegner gegeben wäre. Zu prüfen ist stets der Einzelfall. Neben einem Anspruch auf Rückabwicklung und Ersatz eventueller Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, u.U. entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erstreiten.

Viele Gespräche haben überdies gezeigt, dass die Anleger kaum oder nicht rechtzeitig vor Fondszeichnung über die bestehenden Risiken informiert worden sind und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden. Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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