MS ˝Lavina˝ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. Reederei KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuelles          In dem Insolvenzantragsverfahren (Az.: 6 IN 44/12) über das Vermögen der MS "Lavina" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. Reederei KG, Marktplatz 1, 26954 Nordenham (AG Osnabrück, HRA 201387) ist am 3. Januar 2013 die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Langenstraße 14, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/32273922, bestellt worden.


Vertretung und Verpflichtungen          Die KG wird vertreten durch die Verwaltung MS "Lavina" GmbH, Marktplatz 1, 26954 Nordenham, (Gesellschafterin), diese vertreten durch Herrn Sven Lundehn, Marktplatz 1, 26954 Nordenham, (Liquidator). Gemäß der Bilanz zum 31. Dezember 2010 betrugen die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile und Entnahmen der Kommanditisten 1.990.694,65 Euro. Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf 6.859.308,21 Euro. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde von der Prämisse der Unternehmensfortführung (going-concern) ausgegangen. Die Gesellschaft besaß 100 Prozent der Anteile an der Lavina Shipping Company Ltd., die ihren Sitz in Antigua und Barbuda hat. Durch die Entnahmen der Kommanditisten war deren Haftung wieder aufgelebt.

 

Möglichkeiten der Anleger           In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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