MS "Helen Schulte"-Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG und MS "Henriette Schulte"-Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG
In den Insolvenzeröffnungsverfahren (Az.: 67e IN 79/13 und Az.: 67e IN 81/13) über das Vermögen der MS "HELEN SCHULTE" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (Vorsetzen 54, 20459 Hamburg, Amtsgericht Hamburg HRA 104436) und der MS "HENRIETTE SCHULTE" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (ebenda, Amtsgericht Hamburg HRA 104442) ist am 22. März 2013 RA Dr. Dietmar Penzlin (Alstertor 9, 20095 Hamburg) als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Gleichzeitig wurde unter anderem die Verfügungsfreiheit der KG eingeschränkt. Damit steht nun fest, dass die in den Prospekten dargestellten Renditeerwartungen nicht erfüllt werden können. Auch die beispielsweise von der Lange Vermögensberatungs GmbH nach wie vor beworbene Entschuldung der beiden Schiffe bis Ende 2013 und eine daraufhin prognostizierte Ausschüttung von 32,5% p.a. ist gescheitert. Vielmehr droht den Anlegern jetzt der Totalverlust.
Schadenersatzansprüche für den Fondsanleger wegen fehlerhafter Beratung? Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen können wir den Schiffsfondanlegern Mut machen. In vielen Fällen kann zumindest ein Teil des Geldes, unter Umständen sogar die volle Einlage nebst dem entgangenem Gewinn zurückerlangt werden. Zu prüfen ist jeweils der Einzelfall. Oftmals wurden aber hinsichtlich der Anlageberatung Fehler gemacht.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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