MS "HC Maria" Schifffahrts GmbH & Co. KG: Insolvenzverfahren geht weiter
Aktuelles In dem Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Lingen (Ems) (Az.: 18 IN 4/12) MS "HC Maria" Schiffahrts GmbH & Co. KG wurde am 24. Mai 2013 die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Absatz 1 InsO angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Burgstraße 28, 49808 Lingen aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreiten kann, muss bis zum 26. Juni 2013 bei Gericht eingehen.
Hintergründe Die Gesellschaften des HC Container-Flotten-Fonds (MS „HC Maria“ Schiffahrts GmbH & Co. KG, HC „Container-Flotten-Fonds“ GmbH & Co. KG, HC Container 1100 Schiffsverwaltungs GmbH, MS „HC Julia“ Schiffahrts GmbH & Co. KG, MS „HC Klara“ Schiffahrts GmbH & Co. KG und MS „HC Laura“ Schiffahrts GmbH & Co. KG) hatten beim Amtsgericht Lingen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Alle Schiffe des HC Container-Flotten-Fonds wurden verkauft bzw. versteigert. Da der Erlös die Unkosten nicht decken konnte, wurde im Jahr 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Ob die Fondsanleger auch nur einen Teil ihres eingesetzten Kapitals wiedersehen, darf bezweifelt werden. Vielmehr droht der Totalverlust.
Möglichkeiten der Anleger Fondsanleger haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Die Erfolgsaussichten sind gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht verstreichen lassen. Insbesondere wenn die Vermittlung durch eine Bank erfolgt ist, sind die Chancen gut.
Zu prüfen ist stets der Einzelfall.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
info@rechtsanwalt-reime.de
Kontakt