MS "Dania" Schifffahrts-UG (haftungsbeschränkt) & Co. Reederei KG von HCI: Vermögensverwaltung wurde angeordnet
Aktuelles In dem Insolvenzantragsverfahren (Az.: 7 IN 4/13) über das Vermögen der MS "Dania" Schiffahrts-UG (haftungsbeschränkt) & Co. Reederei KG ist am 11. Februar 2013 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist RA Dr. Malte Köster (Langenstraße 14, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/32273922) bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Hintergründe In der Leistungsbilanz der HCI Capital AG zur MS „Dania“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co.Reederei KG heißt es: Die wirtschaftliche Entwicklung der Dania liegt unter den Erwartungen. Das drastisch gesunkene Charterratenniveau führte im Jahr 2011 zu einem Liquiditätsbedarf in der Gesellschaft. Ein Finanzierungskonzept wurde im Jahr 2011 erarbeitet und umgesetzt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lassen nach Auffassung der Geschäftsführung der „Dania“ nicht erwarten, dass der Schiffsbetrieb mittel- bis langfristig sichergestellt werden kann, sodass ein Schiffsverkauf im Jahr 2012 beschlossen und umgesetzt wurde. Die KG hat ihren Sitz in der Boschstraße 15, 49733 Haren/Ems (AG Osnabrück, HRA 120596) und wird vertreten durch die MS "Dania" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Konsul-Smidt-Straße 8 T, 28217 Bremen, (Gesellschafterin), diese vertreten durch Sven Lundehn, c/o NORBA Shipping GmbH, Marktplatz 1, 26954 Nordenham, (Geschäftsführer).
Möglichkeiten der Anleger Die in der Bilanz für das Jahr 2011 ausgeführte Erwartung, dass durch den Verkauf des Schiffes die bilanzielle Überschuldung ausgeglichen werden kann, half den Fondsanlegern nicht weiter. Mit der Anordnung der Vermögensverwaltung hat sich das Totalverlustrisiko verwirklicht. Fondsanleger haben jedoch unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Die Erfolgsaussichten sind gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht verstreichen lassen. Insbesondere wenn die Vermittlung durch eine Bank erfolgt ist, sind die Chancen gut. Neben der Rückabwicklung der Anlage, d.h. der Rückzahlung des eingezahlten Kapitals, kann unter Umständen auch entgangener Gewinn für eine Alternativanlage geltend gemacht werden.
Zu prüfen ist stets der Einzelfall.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
info@rechtsanwalt-reime.de
Kontakt