MS ˝Blankenese˝ GmbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuelles Am 31. Dezember 2012 ist über das Vermögen der MS "Blankenese" GmbH & Co.KG, Alter Wandrahm 8, IV. Boden, Luke 3, 20457 Hamburg (HRA 108364) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren (Az.: 67e IN 206/12) eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Dr. Per Hendrik Heerma, Jungfernstieg 50, 20354 Hamburg berufen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.Februar 2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO). Termin der Gläubigerversammlung ist Montag, 25.März 2013, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Gründung Bei der MS „Blankenese“ handelt es sich um ein Doppelhüllen-Mehrzweck-Containerschiff. Das Beteiligungsangebot MS „MCP Blankenese“ GmbH & Co. KG wurde vom EEH Elbe EmissionsHaus GmbH & Co.KG über den Exklusivpartner Finanzkontor Vater & Co. GmbH 2008 platziert. Die MS „Blankenese“ GmbH & Co. KG wird gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105077 eingetragene Sea Star 4. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Alter Wandrahm 8, IV. Boden, Luke 3, 20457 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Christian Büttner.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Schon in der Bilanz zum 31. Dezember 2011 waren Verbindlichkeiten in Höhe von 5.879.815,45 Euro ausgewiesen. Das gezeichnete Kommanditkapital (Hafteinlage) betrug TEUR 4.650 und wurde von den Gesellschaftern in voller Höhe eingezahlt. Doch durch Liquiditätsentnahmen/-ausschüttungen in Höhe von TEUR 107 kam es zu einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB.
Möglichkeiten der Anleger In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.
Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
- kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
- keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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