MS „Barmbek“ Schifffahrts GmbH und Co. KG: Fachanwalt berät Sie

Aktuelles           Auf schriftlichem Weg wurde den Anlegern mitgeteilt, dass für das Sanierungskonzept noch 25% des Kapitals fehlten. Wenn diese Lücke nicht bis zum 28. Februar 2013 geschlossen würde, würde die Gesellschaft einen Insolvenzantrag stellen.

Gründung/Haftung          Unternehmensgegenstand der MS „Barmbek“ Schifffahrts GmbH und Co. KG ist nach dem Erwerb des Vollcontainerschiffes MS „Barmbek“ mit einer Ladekapazität von rund 1.600 TEU der Betrieb des genannten Schiffes, das am 30. Juni 2005 von der Gesellschaft übernommen wurde und über die höchste Eisklasse 1A Super gemäß Finnish-Swedish Ice Class Rules (FSICR) und E4 des Germanischen Lloyd verfügt.
Laut Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 betrugen die nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile und Entnahmen der Kommanditisten 3.186.684,28 Euro. Die Verbindlichkeiten beliefen sich auf 19.115.946,68 Euro. Ein Sanierungskonzept war notwendig geworden und wurde aufgelegt. Nun droht dieses zu scheitern, da nicht genügend Kapital aufgebracht werden konnte.

Möglichkeiten der Anleger         
Auch wenn eine Sanierung grundsätzlich wünschenswert ist, sollten die Anleger genau prüfen, ob Sie eine solche auch in diesem Fall wünschen. Fraglich ist nämlich, ob sie von Erfolg gekrönt sein kann. Auf dem nach wie vor schwierigen Schiffsmarkt sind unserer Ansicht nach auch weiterhin keine Verbesserungen zu erkennen. Die wirtschaftliche Auslastung ist also fraglich, womit ein profitables Geschäft kaum zu erreichen ist. Sollte es zur Insolvenz kommen, droht die Rückforderung der Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter. Dann droht der Totalverlust.

Möglichkeiten der Anleger           In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
info@rechtsanwalt-reime.de

Kontakt

 

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück