MS „Amanda“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadenersatzansprüche durch

Aktuelles          Am 21. Januar 2013 ist über das Vermögen der MS "AMANDA" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG (Neue Straße 7, 21745 Hemmoor; AG Tostedt, HRA 200011) das Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az.: 12 IN 183/12). Zum Insolvenzverwalter wurde RA Dr. Jens-Sören Schröder (Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, Tel.: 040-80 00 480, Fax: 040-80 00 48 111, E-Mail: jens-sören.schroeder@jnp.de) berufen. Insolvenzforderungen sind bis zum 11. März 2013 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin wurde auf den 08. April 2013, 10:45 Uhr, Saal 219, Erweiterungsbau, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven festgesetzt.

Gründung/Haftung          
Die MS "AMANDA" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG wird vertreten durch die MS "AMANDA" Schifffahrts-Verwaltungsgesellschaft mbH (Neue Straße 7, 21745 Hemmoor, (persönlich haftende Gesellschafterin)), vertreten durch Wilfried Waller (Brockmannsweg 8, 21745 Hemmoor, (Geschäftsführer)). Gemäß des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 bestanden schon nicht durch Vermögensanlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen der Kommanditisten in Höhe von 2.070.371,57 Euro und u.a.a. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 8.459.260,76 Euro.
Diese Schieflage konnte nicht verbessert werden, da es auf dem Schiffsmarkt zu keiner Erholung kam, insbesondere die Charterraten blieben schlecht. Es kam zur Insolvenz. Die Kommanditisten müssen nun mit der Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen rechnen, so dass ihnen der Totalverlust droht.

Möglichkeiten der Anleger           In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
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