LUNA Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG: Fachanwalt berät Sie

Aktuelles           Laut dem ftx-Fondstelegramm wurde das Vermögen der Luna Beteiligungsgesellschaft unter die vorläufige Zwangsverwaltung durch RA Sven-Holger Undritz, Hamburg, gestellt (Az.: 6 IN 3/13).

Gründung/Haftung             
Die Luna Beteiligungsgesellschaft bewirtschaftet das 2.460 TEU-Containerschiff MS „Luna“ (Baujahr 2002). Sie ist ein Schiff der Vermögensanlagegesellschaft GEBAB, welche den Schiffsfond GEBAB MS „Luna“ 2003 und 2004 platzierte. Gemäß der Gebab Leistungsbilanz des Jahres 2011 war der Schiffsfonds MS „Luna“ infolge im laufenden Geschäftsjahr weit unter den prognostizierten Erwartungen zurückgebliebenen Pooleinnahmen nicht mehr in der Lage, den Schiffsbetrieb dauerhaft aufrechtzuerhalten. Nachdem im Herbst des Jahres 2012 das Betriebsfortführungskonzept gescheitert war, kam es jetzt zur vorläufigen Zwangsverwaltung. Es droht der Totalverlust.

Möglichkeiten der Anleger          
Neben den Möglichkeiten, auch während der Zwangsverwaltung Ihre Rechte durchzusetzen, sollten Anleger auch eventuelle Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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