HCI Shipping Select XVI MS “Hellespont Trooper“ GmbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Anlegeransprüche durch

Aktuelles           Das Amtsgericht Bremen ordnet am 18. Dezember 2012 (Az.: 509 IN 51/12) die Insolvenzeröffnung an.

Persönlich haftende Gesellschafterin der Firma MS "Hellespont Trooper" GmbH & Co. KG ist die MS "Hellespont Trooper" Verwaltungs GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 Euro. Sie ist gleichzeitig alleiniges geschäftsführendes Organ der Gesellschaft. Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Komplementärin sind die Herren Matthias Imrecke, Christian Ramm und seit dem 24. Mai 2011 Joachim Brack.

Gründung           
14. Februar 2005 durch Initiator HCI Capital AG, MS “Hellespont Trooper“ GmbH & Co. KG, einer der drei Doppelhüllenrohöltanker des Fonds „HCI Shipping Select XVI“

Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten und gebildeten Bewertungseinheiten          
Zur Finanzierung ihres Rohöltankers hatte die Gesellschaft langfristige Darlehen aufgenommen, die in USD und in JPY valutieren. Um dem Risiko steigender Zinsen im USD- und JPY-Bereich entgegenzuwirken, wurden mit einem Kreditinstitut Zinsswaps abgeschlossen. Mit den Zinsswap-Vereinbarungen zahlt die Gesellschaft einen Festzinssatz und erhält im Gegenzug von dem Kreditinstitut einen variablen Zinssatz auf den korrespondierenden Betrag. Aufgrund des nach Abschluss der Zinsswap-Vereinbarungen gesunkenen Zinsniveaus weisen die Zinsswap-Vereinbarungen zum 31. Dezember 2010 negative beizulegende Zeitwerte von TEUR 1.102 auf. Die Zinsswaps (Sicherungsgeschäfte) bilden zusammen mit den Fremdwährungsdarlehen (Grundgeschäfte) effektive Bewertungseinheiten. Eine Bilanzierung der negativen Marktwerte durfte gemäß § 254 HGB insoweit zulässigerweise unterbleiben. Die im Vorjahr bilanzierte Drohverlustrückstellung für negative Zeitwerte der Zinsswap-Vereinbarungen wurde vor diesem Hintergrund ergebniswirksam aufgelöst. Aus der Auflösung der Rückstellung sind im Geschäftsjahr 2010 sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 1.056 entstanden.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen          
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von umgerechnet 2.075.119,17 Euro (2.777.339,50 US Dollar) im Rahmen von Financial Covenants (Stellung von Zusatzsicherheiten im Zusammenhang mit einer Währungsklausel in den Kreditverträgen).

Haftungsrisiken / Kommanditistenhaftung           Es bestand Ende 2010 ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten in Höhe von 2.931.689,85 Euro.

Möglichkeiten der Anleger           In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, Schadensersatzansprüche in Höhe der an die Fonds gezahlten Summen geltend zu machen, d.h. diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, zur Verantwortung zu ziehen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen. Viele Gespräche haben nämlich gezeigt, dass die Anleger kaum oder nicht rechtzeitig vor Fondszeichnung über die bestehenden Risiken informiert worden sind und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot          Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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